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Stromversorger soll hohes Bußgeld für untergeschobene Verträge zahlen

BONN (dpa-AFX) - Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur gegen den Energieversorger Mivolta aus Gräfelfing bei München ein Bußgeld von 250 000 Euro verhängt. Das Unternehmen habe bundesweit in mehreren hundert Fällen Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen ihrer Marke Maxximo belästigt, teilte die Aufsichtsbehörde am Donnerstag mit. In Extremfällen hätten Betroffene von über 30 Anrufversuchen innerhalb von zwei Wochen berichtet.

Die Geldbuße gegen Mivolta ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn. Das Unternehmen war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Netzagentur berichtete, die Anrufer eines von Mivolta beauftragten Dienstleisters hätten sich teilweise als Mitarbeiter der aktuellen Strom- und Gaslieferanten ausgegeben und Informationen wie die Zählernummer erfragt. Einige Verbraucherinnen und Verbraucher hätten anschließend Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen zugeschickt bekommen, obwohl sie einem Vertrag gar nicht zugestimmt hatten. Die Betroffenen seien dann gezwungen gewesen, die nie abgeschlossen Verträge mit großem Aufwand zu widerrufen.

Bei der Bundesnetzagentur sind im vergangenen Jahr mehr als 63 000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen, so viele wie noch nie. Die Behörde verhängte 2020 in 17 Fällen Bußgelder von insgesamt 1,35 Millionen Euro. Das höchstmögliche Bußgeld beträgt 300 000 Euro. Werbeanrufe ohne vorige Einwilligung sind in Deutschland verboten. Im Verfahren gegen Mivolta hat die Bundesnetzagentur festgestellt, dass ein erheblicher Teil der Werbeeinwilligungen erst nach dem jeweiligen Telefonanruf datiert war.