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Strom und Gas von der Steuer absetzen? Das muss man wissen

Gestiegene Energiepreise belasten die Haushaltskasse. Die gute Nachricht: Über die Steuer lässt sich oft ein Teil der Kosten für Gas und Strom zurückholen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Kosten für Strom und Gas lassen sich steuerlich geltend machen. (Bild: Getty Images)
Kosten für Strom und Gas lassen sich steuerlich geltend machen. (Bild: Getty Images) (Getty Images/iStockphoto)

Die Energiepreise sind seit vergangenem Jahr enorm gestiegen. Doch was viele nicht wissen: In der Steuererklärung kann in vielen Fällen ein Teil der Kosten für Strom und Gas geltend gemacht werden. Grund ist die während der Corona-Krise eingeführte Homeoffice-Pauschale. Die trat bereits im Frühjahr 2021 in Kraft und ermöglichte einen rückwirkenden Abzug ab dem 1.1.2020.

Homeoffice-Pauschale geltend machen

Die Pauschale sollte vor allem denjenigen helfen, die während der Pandemie zum ersten Mal von zu Hause aus gearbeitet und kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung haben. Zwar scheint die Pandemie nun endlich überstanden zu sein, aber die Steuervergünstigung bleibt. "Steuerpflichtige können weiterhin die Homeoffice-Pauschale geltend machen, wenn sie zu Hause arbeiten. Die Pauschale wird ab 2023 erhöht, verbessert und entfristet – eine Entlastung vor allem für Familien mit kleinen Wohnungen", gab die Bundesregierung Ende vergangenen Jahres bekannt.

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Konkret bedeutet das: Für Steuererklärungen bis zum Jahr 2022 können Arbeitnehmer fünf Euro pro Tag geltend machen, maximal für 120 Tage. Wird das voll ausgeschöpft, ergibt sich eine Steuerrückzahlung von 600 Euro.

Ab dem Jahr 2023 können Steuerpflichtige pro Homeoffice-Tag sechs Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen und statt der bisherigen 120 Tage ab diesem Jahr bis zu 210 Tage ausschöpfen. Damit ergibt sich ab 2023 eine maximale Rückzahlung von 1260 Euro.

Wichtig: Werbungskostenpauschale ausschöpfen

Voraussetzung für die Rückzahlung ist aber auch, dass der Pauschbetrag für Werbungskosten voll ausgeschöpft wurde. Dieser Betrag wird jedem Steuerpflichtigen angerechnet, ohne, dass dafür etwas zu tun ist. In 2021 lag die Werbungskostenpauschale bei 1000 Euro, wurde für 2022 auf 1200 Euro erhöht und in 2023 können 1230 Euro geltend gemacht werden.

Da die Homeoffice-Pauschale in die Werbungskosten mit einfließt, gibt es nur dann Geld dafür zurück, wenn man über dem entsprechenden Freibetrag für Werbungskosten liegt. Als Werbungskosten können all die Ausgaben angesetzt werden, die den Job betreffen. Dazu zählen etwa Kosten für den Arbeitsweg, Arbeitsmittel wie Computer, Smartphone oder Tablet, Kosten für dienstliche Reisen und Fortbildungen sowie Gebühren für Telefon und Internet.

Das Gute: Selbst wenn die Kosten für den Arbeitsweg wegen Heimarbeit entfallen, lässt sich die Grenze der Werbungskosten mithilfe der Homeoffice-Pauschale leicht überspringen.

Kosten für Arbeitszimmer absetzen

Wer nicht am heimischen Küchentisch, sondern in einem eigenen Arbeitszimmer im Homeoffice arbeitet, kann die Kosten dafür ebenfalls absetzen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dem Angestellten beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Zudem darf das Zimmer wirklich nur für rein berufliche Zwecke genutzt werden. Sind die Bedingungen dafür erfüllt, können bis zum 31. Dezember 2022 maximal 1250 Euro abgerechnet werden. Ab 2023 gilt eine Pauschale von 1260 Euro. Die Kosten für ein Arbeitszimmer fließen ebenfalls mit in die Werbungskosten ein.

Für alle, die sich schon mal anschauen möchten, in welchem Umfang sie konkret von den Steuervergünstigungen aufgrund der Inflation und den gestiegenen Energiepreisen in 2023 profitieren, hat das Bundesfinanzministerium hier einen Entlastungsrechner bereitgestellt.

Im Video: Steuern - Das sind die wichtigsten Änderungen 2023