Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.001,60
    +105,10 (+0,59%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.921,48
    +30,87 (+0,63%)
     
  • Dow Jones 30

    38.675,68
    +450,02 (+1,18%)
     
  • Gold

    2.310,10
    +0,50 (+0,02%)
     
  • EUR/USD

    1,0765
    +0,0038 (+0,36%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.006,18
    +1.455,45 (+2,53%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.359,39
    +82,41 (+6,45%)
     
  • Öl (Brent)

    77,99
    -0,96 (-1,22%)
     
  • MDAX

    26.300,82
    +48,41 (+0,18%)
     
  • TecDAX

    3.266,22
    +26,40 (+0,81%)
     
  • SDAX

    14.431,24
    +63,12 (+0,44%)
     
  • Nikkei 225

    38.236,07
    -37,98 (-0,10%)
     
  • FTSE 100

    8.213,49
    +41,34 (+0,51%)
     
  • CAC 40

    7.957,57
    +42,92 (+0,54%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.156,33
    +315,37 (+1,99%)
     

Streit zwischen Grundstücksnachbarn um Wärmedämmung vor dem BGH

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Freitag (9.00 Uhr) mit dem Dämmen von Altbauten, die direkt an der Grundstücksgrenze stehen. Muss die Wärmedämmung von außen ans Gebäude, ragt es damit unweigerlich um einige Zentimeter aufs Nachbargrundstück. Damit sanierungswillige Eigentümer nicht an dieser Hürde scheitern und der Klimaschutz vorankommt, haben etliche Bundesländer für diesen Fall spezielle Regelungen geschaffen.

Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe haben vor einem halben Jahr bereits entschieden, dass sie dazu auch die Gesetzgebungskompetenz haben. Nun geht es noch darum, wie die Vorschriften inhaltlich ausgestaltet sein müssen, um verfassungsgemäß zu sein. Verhandelt wird ein Streit zwischen Grundstücksnachbarn aus Berlin. Im Berliner Nachbarrechtsgesetz ist der entsprechende Paragraf ungewöhnlich weitgehend. In den anderen Gesetzen ist meist differenzierter geregelt, wann der Nachbar den Überbau zu dulden hat. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. V ZR 23/21)/sem/DP/jha