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Staatsanwaltschaft: Bei Amthor kein Verdacht auf strafbares Verhalten

Die Berliner Staatsanwaltschaft berichtet, es lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Amthor verbotene Zuwendungen erhalten habe. Eine Anzeige hatte sie geprüft.

Laut der Staatsanwaltschaft liegen keine Erkenntnisse für Bestechlichkeit bei Amthor vor. Foto: dpa
Laut der Staatsanwaltschaft liegen keine Erkenntnisse für Bestechlichkeit bei Amthor vor. Foto: dpa

Beim Engagement des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor für ein New Yorker Start-up sieht die Berliner Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht einer Bestechlichkeit oder Bestechung. Das teilte die Anklagebehörde am Mittwoch mit. Sie hatte eine entsprechende Anzeige geprüft.

Amthor war wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence in die Kritik geraten. Der 27-Jährige hat die Zusammenarbeit nach eigenen Angaben inzwischen beendet. Seine Kandidatur für den CDU-Vorsitz in Mecklenburg-Vorpommern zog er zurück.

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Es lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Amthor verbotene Zuwendungen erhalten habe, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Es sei auch nicht erkennbar, dass er sich gegen eine solche Gegenleistung im Rahmen seines Mandats für das Unternehmen eingesetzt habe.

Amthor habe lediglich seinen Kontakt zum Bundeswirtschaftsministerium genutzt mit dem Ziel der Unterstützung des Unternehmens. Einzelheiten über deren Ausgestaltungen seien der Presseberichterstattung und der Anzeige nicht zu entnehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe das Verfahren eingestellt.