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Warum Spanien den Haftbefehl gegen Puigdemont zurückziehen könnte

Der spanische Richter wird den europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont vermutlich zurücknehmen. Denn damit kann er die Rebellionsanklage aufrecht halten.

Für die spanische Justiz ist die Entscheidung des Oberlandgerichts (OLG) Schleswig-Holstein ein schwerer Schlag. Die Richter wollen den abgesetzten katalanischen Ministerpräsidenten Carles Puigdemont nicht wegen Rebellion, sondern nur wegen Untreue an Spanien ausliefern.

Damit kann das Oberste Gericht Spaniens ausgerechnet den Hauptverantwortlichen für das illegale Unabhängigkeitsreferendum und die anschließende Ausrufung der Republik Katalonien nicht in dem Maß zur Rechenschaft ziehen wie seine Mitstreiter, die in Spanien in U-Haft sitzen.

Den Beschluss des OLG muss die deutsche Oberstaatsanwaltschaft noch bewilligen. Das aber ist eine reine Formsache. Oberstaatsanwältin Wiebke Hoffelner sagte dem Handelsblatt, die Behörde habe schon früher erklärt, dass sie keine Hindernisse für eine Bewilligung der Auslieferung sehe.

Inhaltlich war die deutsche Staatsanwaltschaft der Argumentation des spanischen Ermittlungsrichters gefolgt. Sie hat sowohl die Auslieferungshaft für Puigdemont beantragt als auch eine Auslieferung wegen Rebellion.

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In hohen spanischen Justizkreisen hält man es für sehr wahrscheinlich, dass der zuständige spanische Richter jetzt den europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont zurücknimmt.

Er hat das schon einmal getan, als sich Puigdemont mit einigen seiner Ex-Minister in Brüssel aufhielt. Als die Ermittlungen gegen sie aber beendet waren, hat der Richter die europäischen Haftbefehle kurz vor Ostern wieder aktiviert. Puigdemont befand sich da gerade in Helsinki und ist auf der Rückreise nach Brüssel in Deutschland festgenommen worden.

Zieht der Richter nun den europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont erneut zurück, würde in Spanien weiterhin die Anklage wegen Rebellion gegen ihn bestehen bleiben, ebenso wie der spanische Haftbefehl. Puigdemont könnte sich auf der ganzen Welt frei bewegen, aber nicht nach Spanien zurückkehren. Zumindest dann nicht, wenn er seine Verhaftung und den anschließenden Prozess vermeiden will.

Wenn er dagegen wegen Untreue ausgeliefert würde, könnte er auch nur dafür in Spanien angeklagt werden. Ihm drohten dann bis zu zwölf Jahren Haft, während seine Mitstreiter wegen Rebellion mit bis zu 30 Jahren Gefängnis rechnen müssen. Spanische Experten gehen davon aus, dass der Richter eine solche ungleiche Behandlung in demselben Prozess vermeiden will.

Unklar ist, ob Puigdemonts Anwälte, wie in der Vergangenheit angekündigt, nun vor das deutsche Verfassungsgericht ziehen werden. Teresa Manso vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hält die Aussichten, dass sie dort Erfolg haben, für gering. „Dafür müsste der Fall eine verfassungsrechtliche Relevanz haben und etwa die Grundrechte von Puigdemont betreffen“, erklärt sie. „Ich kann mir nicht vorstellen, worauf eine solche Klage beruhen sollte.“ Gegen die konkrete Entscheidung des OLG sind keine Rechtsmittel möglich.

Die deutschen Richter haben in ihrem Urteil betont, „es sei abwegig“, dass Puigdemont behauptet, er würde in Spanien politisch verfolgt. „Der Senat hat uneingeschränktes Vertrauen darin, dass auch die spanische Justiz den Anforderungen des nationalen als auch des Gemeinschaftsrechts entsprechen“ wird.

Puigdemont selbst fühlt sich bestätigt und twitterte: „Wir haben die Hauptlüge des Staates zugrunde gerichtet. Die deutsche Justiz verneint, dass das Referendum vom ersten Oktober eine Rebellion war.“

Unter Juristen ist die Entscheidung der deutschen Richter umstritten. Spanische Experten argumentieren, das OLG hätte nicht prüfen sollen, ob die Vorfälle in Katalonien auch für eine Anklage nach dem deutschen Delikt des Hochverrats ausreichen, sondern nur, ob es im deutschen Strafgesetz ein vergleichbares Delikt wie die Rebellion gibt.

Da das der Fall ist, hätte das OLG die Bewertung, wie viel Gewalt am Referendumstag stattgefunden hat, dem spanischen Gericht überlassen sollen. So haben die deutschen Richter aber selbst die Vorfälle bewertet und sind zu dem Schluss gekommen, dass „ein Ausmaß an Gewalt, wie es die Vorschrift des Hochverrats vorsehe (...) durch die Auseinandersetzungen in Spanien nicht erreicht worden“ sei.