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So überstehen Sie eine längere Krankheit finanziell

Wer über Wochen nicht arbeiten kann, nimmt meist auch weniger Geld ein. Wie Leistungen der Krankenkassen und zusätzliche Policen einen Ausgleich schaffen.

Die meisten Menschen unterschätzen das Risiko, im Lauf ihres Berufslebens für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig werden. Als häufige Ursachen gelten unter anderem psychische Belastungen und Unfälle. Ob auch die Lungenkrankheit Covid-19 die Gesundheit längerfristig beeinträchtigen kann, darüber ist bisher wenig bekannt. Mediziner halten dauerhafte Schäden an Lunge oder Herz für möglich.

Wer längere Zeit krank ist und deswegen nicht arbeiten kann, muss häufig mit weniger Geld auskommen. Während Angestellte zunächst auf die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers setzen können, ist das bei Selbstständigen nicht der Fall. Viele Menschen fragen sich, ab wann und in welcher Höhe sie Krankengeld bekommen – und welche Versicherungen sinnvoll sind.

Wer erhält Krankengeld?

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, sie können aber eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Grundsätzlich erhalten das Krankengeld Arbeitnehmer und Auszubildende, die in der GKV pflichtversichert sind. Das ist der Fall, wenn ihr Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. In diesem Jahr beträgt diese 62.550 Euro. Empfänger von Arbeitslosengeld I haben ebenfalls Anspruch auf Krankengeld. Keinen Anspruch haben dagegen Ehepartner und Kinder, die in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert sind, sowie Empfänger von Arbeitslosengeld II. Auch Studenten und Praktikanten bekommen in der Regel nichts. Bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft zuständig.

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Was müssen Selbstständige beachten?

Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind und den ermäßigten Beitrag von derzeit 14 Prozent zuzüglich des Zusatzbeitrags der jeweiligen Kasse zahlen, haben keinen Anspruch. Zahlen Sie den höheren Beitrag von 14,6 Prozent, bekommen sie wie Arbeitnehmer ab dem 43. Tag Krankengeld. Alternativ können sie - ohne Gesundheitsprüfung – einen Krankengeldwahltarif der Krankenkasse wählen. Oder sie schließen eine private Krankentagegeldversicherung ab. Diese kann auch für Gutverdiener in der GKV sinnvoll sein, um sich zusätzlich abzusichern.

Wie lasse ich mich richtig krankschreiben?

Generell entsteht der Anspruch auf Krankengeld, sobald ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat oder wenn der Versicherte stationär in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung behandelt wird. Wichtig ist, dass Erkrankte die als „gelber Schein“ bekannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche nach dem Arztbesuch an die Krankenkasse schicken.

Erleichterungen gibt es ab dem nächsten Jahr: Der Arzt soll dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an die Krankenkasse übermitteln. Auch der Übermittlungsweg zwischen Versichertem und Arbeitgeber soll künftig elektronisch ablaufen.

Üblicherweise überprüft der Arzt in regelmäßigen Abständen, ob die Patienten immer noch arbeitsunfähig sind. Wichtig ist, dass sie sich ohne Unterbrechung krankschreiben lassen. Gibt es hier Lücken, muss die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlen.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Dem GKV-Spitzenverband zufolge haben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr Krankengeld in Höhe von 14,4 Milliarden Euro ausgezahlt.

Grundsätzlich ist die Höhe des Krankengeldes in §47 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) festgeschrieben. Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, darf 90 Prozent des Nettogehalts aber nicht übersteigen. Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Das Krankengeld ist zudem gedeckelt, in diesem Jahr bei maximal 109,38 Euro pro Tag. Davon werden noch die Arbeitnehmeranteile für die gesetzliche Sozialversicherung abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung fallen nicht an.

Einige Arbeitgeber stocken auch das Krankengeld eine Zeit lang auf. In manchen Branchen ist das im Tarifvertrag geregelt. Häufig ist aber Voraussetzung, dass der Langzeiterkrankte bereits eine gewisse Zeit im Unternehmen gearbeitet hat.

Steuern werden auf Krankengeld nicht fällig. Das Finanzamt rechnet das Krankengeld aber dem zu versteuernden Einkommen hinzu, wodurch der Steuersatz steigen kann.

Wie lange zahlt die Kasse das Krankengeld?

Laut §48 SGB V können Langzeitkranke innerhalb eines Dreijahres-Zeitraums längstens 78 Wochen Krankengeld bekommen. Wichtig ist, dass der Versicherte wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig ist. Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die Leistungsdauer nicht.

Arbeitnehmer bekommen in den ersten sechs Wochen in der Regel noch ihr Gehalt vom Arbeitgeber. Während der Zeit der Lohnfortzahlung ruht der Anspruch auf Krankengeld. Arbeitnehmer bekommen das Krankengeld somit meist nur für 72 Wochen.

Wer allerdings einen neuen Job angetreten hat und in den ersten vier Wochen krank wird, muss nicht durch den Arbeitgeber bezahlt werden. Hier springt die Krankenkasse sofort ein. Von Beginn an Krankengeld bekommt auch, wer stationär in einem Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung ist, ohne vom Arbeitgeber bezahlt zu werden.

Auch aus anderen Gründen kann das Krankengeld ruhen, etwa wenn der Versicherte Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezieht oder sich in Elternzeit befindet. Ähnlich sieht es aus, wenn Selbstständige weiterhin Einkünfte beziehen oder wenn Patienten während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger bekommen.

Nach drei Jahren steht Versicherten aufgrund derselben Krankheit erneut ein Anspruch auf Krankengeld für bis zu 78 Wochen zu – sofern sie für mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit krankgeschrieben waren. Wer nach dem Ende der Krankengeldzahlung nicht wieder arbeitsfähig ist, hat möglicherweise Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Solange der Antrag geprüft wird, kann der Langzeitkranke Arbeitslosengeld I beantragen.

Welche weiteren Versicherungen sind sinnvoll?

Verbraucherschützer raten zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt eine Rente, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft im eigenen Beruf nicht mehr oder nur noch bis zu einem gewissen Grad arbeiten kann. Gute Policen zahlen auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Allerdings müssen Interessierte eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Um einen günstigen Tarif zu bekommen, lohnt sich daher ein Abschluss in jungen Jahren.

Einen Antrag auf die BU-Rente können Versicherte im Krankheitsfall auch schon stellen, solange sie noch Krankengeld bekommen – wenn absehbar ist, dass sie nicht wieder arbeitsfähig werden. Meistens dauert es länger, bis die Versicherung den Antrag geprüft hat. Zudem dürfen Versicherte Krankengeld und BU-Rente auch gleichzeitig beziehen.

Nicht zu empfehlen sind dagegen Produkte, die Versicherte vor den Folgen durch spezielle Krankheiten schützen sollen. So hat der Bund der Versicherten (BdV) erst kürzlich vor Krebsversicherungen gewarnt. Es handele sich nur um eine Ausschnittsdeckung mit zahlreichen Fallstricken, die zudem noch vergleichsweise teuer sei.