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Smarte Geräte mit Spionagefunktion: Behörde mahnt zur Vorsicht

BONN (dpa-AFX) -Zahnbürstenhalter mit Kamera, Wasserkocher mit Mikrofon und videofähige Winkekatzen: Die Bundesnetzagentur hat Verbraucherinnen und Verbraucher zur Vorsicht beim Kauf von smarten Weihnachtsgeschenken aufgerufen. Geräte mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und übertragen könnten, seien in Deutschland verboten, betonte die Behörde am Mittwoch.

"Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Sie erleichtern zwar unser Leben, doch dürfen sie nicht unsere Privatsphäre gefährden", erklärte Behördenpräsident Klaus Müller. Insbesondere im Kinderzimmer hätten solche Geräte nichts verloren.

Die Netzagentur nannte verschiedene Beispiele. So seien smarte Brillen verboten, wenn keine optischen Warnzeichen oder akustischen Signale ausreichend auf Fotografieren oder Filmen aufmerksam machten. Kindersmartwatches seien verboten, wenn man über sie Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld unbemerkt abhören könne. Auch GPS Tracker etwa für die Ortung von Haustieren seien verboten, wenn sie über ein Mikrofon verfügten, mit welchem man die Umgebungsgeräusche unbemerkt abhören kann.

Auch Saugroboter sind nicht erlaubt, wenn sie heimlich Bilder oder Audiodateien an Smartphones senden könnten. "Entscheidend ist dabei, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Signale über die Aufnahme geben."

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei solchen Produkten darauf achten, dass die Aufnahmesituation über Geräusch- oder Lichtsignale für Außenstehende erkennbar ist. Auch dürfe niemand heimlich von außen auf das Mikrofon oder die Kamera zugreifen können.