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Sie sind der Schrecken der Immobilienbesitzer: Hausbesetzer mit Bleiberecht

Eigentümer und Mieter kommen in Frankreich und Spanien oft nur unter größten Schwierigkeiten wieder an ihre illegal besetzten Wohnungen. Doch Frankreich will etwas gegen die „okupas“ tun.

Drei Monate mussten die Eheleute Kaloustian aus Lyon warten, bis sie ihr Häuschen in Théoule-sur-mer wieder beziehen konnten. Eine Familie von „squatteurs“, Hausbesetzern, hatte sich dort einquartiert. Und weil Théoule offiziell nur der Zweitwohnsitz der Kaloustians ist, hatten die Eigentümer schlechte Karten: Weil die Eheleute nicht innerhalb von 48 Stunden nachgewiesen hatten, dass sie die Eigentümer sind, durften die Besetzer bleiben, obwohl sie gewaltsam eingedrungen waren.

Nur aufgrund eines Zufalls räumte die Polizei schließlich: Die Besetzerin rief selber die Ordnungskräfte zu Hilfe, weil ihr Mann gewalttätig gegen sie wurde. Andernfalls würden sie wohl noch immer die Wohnung der Kaloustians genießen.

Denn das ordnungsgemäße Verfahren zur Räumung im Falle von Zweitwohnungen dauert bis zu drei Jahre und kostet den Eigentümer schnell einmal mehrere Zehntausend Euro an Gebühren. Wer zur Selbstjustiz greift und Besetzer robust hinauswirft, macht sich strafbar: Das ahndet der Gesetzgeber als „Verletzung der De-facto-Wohnung“ mit bis zu drei Jahren Gefängnis und 30.000 Euro Geldstrafe.

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Squatteurs in Frankreich und „okupas“ in Spanien sind in manchen Regionen der beiden Länder zu einer ernsten Bedrohung geworden. Nicht nur für die Bürger der Länder, sondern auch für ausländische Wohnungseigentümer. Ob an der Côte d‘Azur oder mitten in Paris: In vielen Fällen handelt es sich bei den Tätern nicht um wirklich Bedürftige, sondern um Banden, die gezielt nach momentan unbewohnten Ferien- oder Zweitwohnungen suchen und sich dort festsetzen. In manchen Fällen versuchen sie, Geld von den Eigentümern zu erpressen, in anderen – vorzugsweise in Großstädten – nutzen sie den Gratisstützpunkt, um dort Prostitution oder Drogenhandel zu organisieren.

Frankreichs Gesetzgebung ist eigenwillig: Das lobenswerte Ansinnen, die Obdachlosen, die Schwächsten unter den Schwachen zu schützen, ist zu einem Albtraum für Wohnungsbesitzer pervertiert. Dabei trifft es längst nicht nur Superreiche, Immobilienspekulanten oder Miethaie, die ihre Wohnungen jahrelang leer stehen lassen. Nationales Aufsehen erregte der Fall einer fast 80-jährigen Frau mit einer kleinen Rente, die ihre Wohnung ebenfalls wochenlang an Besetzer verlor.

Albtraum für Wohnungsbesitzer

In Deutschland sind zivilrechtliche Ansprüche gegen Besetzer ebenfalls schwer durchzusetzen. Doch das widerrechtliche Eindringen in ein Haus oder ein Grundstück gilt stets als Hausfriedensbruch und Störung der öffentlichen Ordnung, die von der Polizei zu beenden ist. Anders in Frankreich: „Die Besetzung gilt nur dann als Hausfriedensbruch, wenn die besetzte Immobilie zum Zeitpunkt, zu dem der Besetzer sich eingerichtet hat, bewohnt war“, erklären die Juristen der Regierung. Und das ist bei Zweit- oder Ferienwohnungen nun mal während der meisten Zeit des Jahres nicht der Fall.

Besonders heikel wird es, wenn der oder die Besetzer anhand von Rechnungen nachweisen können, dass sie bereits eine gewisse Zeit in der okkupierten Immobilie wohnen oder, noch schlimmer, gar einen Gas- oder Stromanschluss auf ihren Namen anmelden. Dann hat der Eigentümer – oder rechtmäßige Mieter – für lange Zeit das Nachsehen.

Auch in Spanien haben sich regelrechte Mafias gebildet, die in den besetzten Wohnungen entweder Drogen verkaufen oder von den Eigentümern Geld erpressen, um deren Bleibe wieder herzugeben. Das Hauptziel der Okupas sind meist leer stehende Wohnungen von Fonds oder Banken. Die Bleiben von Privateigentümern sind zwar auch betroffen, machen aber nur einen kleinen Teil aller besetzten Wohnungen aus. Nach Daten des spanischen Innenministeriums ist die Zahl der Anzeigen wegen Hausbesetzungen in den vergangenen fünf Jahren um 41 Prozent gestiegen, auf insgesamt 14.621 im vergangenen Jahr.

Häufig schlagen die Nachbarn Alarm, weil sie sich durch den Lärm der ungebetenen Gäste gestört fühlen oder die Kriminalität im Viertel zunimmt. Die Zeit ist kostbar: Sind die Okupas erstmal in der Immobilie, ist es nicht leicht, sie zum Auszug zu bewegen. Die spanische Verfassung schreibt fest, dass jeder Spanier das Recht auf eine angemessene Wohnung hat. Das führt dazu, dass sogar Hausbesetzer einen gewissen Schutz genießen, wenn sie länger als 48 Stunden in einem Anwesen verbracht haben. Sie können dann nur noch mit einem richterlichen Beschluss gezwungen werden, das Anwesen zu räumen.

Tausende Fälle in Spanien

Dabei unterscheidet auch das spanische Recht zwischen der Besetzung einer leer stehenden Wohnung einer Bank – im Fachjargon widerrechtliche Aneignung – und der Besetzung einer Privatwohnung – die einem Hausfriedensbruch gleichkommt. Dennoch ist es aufwendig, wieder in die eigene Immobilie zu kommen.

Die spanische Generalstaatsanwältin Dolores Delgado hat sich des Themas nun angenommen: Sie hat die spanischen Staatsanwälte Mitte September aufgefordert, umgehend zu reagieren, um private Wohnungseigentümer von illegalen Besetzern zu befreien. Wenn ein Hausfriedensbruch angezeigt wird, sollen die Staatsanwälte die Richter umgehend um eine vorsorgliche Räumung bitten. Als Beleg dafür muss der Hauseigentümer etwa den Eintrag seines Eigentums im Liegenschaftsamt nachweisen.

„Bisher hätte man nach dem spanischen Recht zwar auch schon relativ schnell eine besetzte Privatwohnung räumen lassen können“, sagt Janis Amort, Immobilienexperte der Kanzlei Monero Meyer in Madrid. „Es wurde aber oft nicht konsequent angewandt, weil das Recht auf Wohnung und Privatsphäre in Spanien sehr hoch eingestuft wird und Polizei wie Staatsanwälte mitunter umfangreiche Prüfungen oder ein vollständiges Strafverfahren für nötig hielten, bevor sie eine Räumung beantragt haben.“ Er hält die nun erfolgte Klarstellung daher für richtig, weil sie ein einheitliches Vorgehen aller Staatsanwaltschaften sicherstelle.

Das Thema war zuletzt in spanischen Medien wieder sehr präsent, obwohl die Zahl der Besetzungen in der Coronakrise bislang kaum zugenommen hat. Einige Experten befürchten jedoch, dass sich das ändern könnte, weil gerade in den Küstenregionen nun zahlreiche Ferienwohnungen langfristig leer stehen.

Regierung in Paris will das Gesetz nun ändern

In Frankreich zumindest zeichnet sich eine Besserung ab: Der Unmut ist mittlerweile so groß, dass ein Mitglied der Fraktion von „La République en Marche“, der Partei von Präsident Emmanuel Macron, vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung eingebracht hat, die von der Regierung unterstützt wird. Der Abgeordnete ist nicht allein: 36 weitere Änderungsanträge liegen vor und werden von der Nationalversammlung behandelt.

Der Text der Macron-Fraktion soll es den Eigentümern erleichtern, ihren Anspruch auf Räumung geltend zu machen. Doch auch dann noch wird es notwendig sein, dem Präfekten durch eine Kopie des Kaufvertrags nachzuweisen, dass man im Recht ist. Die Ministerin für Wohnungsbau sagt, dass künftig jedes Opfer einer Besetzung, egal ob Haupt- oder Zweitwohnung, sich an den zuständigen Präfekten wenden kann. Dieser müsse innerhalb von 48 Stunden die Besetzer auffordern, die Immobilie zu verlassen, anschließend könne er die Polizei einsetzen.

Ein Pferdefuß bleibt: Was, wenn der Präfekt nicht handelt? Dann muss, so der Text, „die Verwaltung dem Eigentümer umgehend ihre Gründe mitteilen“. Fraglich, ob dem damit wirklich gedient ist.