Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.772,85
    +86,25 (+0,46%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.085,08
    +30,67 (+0,61%)
     
  • Dow Jones 30

    39.466,52
    +78,76 (+0,20%)
     
  • Gold

    2.376,10
    +35,80 (+1,53%)
     
  • EUR/USD

    1,0778
    -0,0006 (-0,05%)
     
  • Bitcoin EUR

    56.235,11
    -1.415,21 (-2,45%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.253,02
    -104,99 (-7,73%)
     
  • Öl (Brent)

    78,37
    -0,89 (-1,12%)
     
  • MDAX

    26.743,87
    +34,97 (+0,13%)
     
  • TecDAX

    3.404,04
    +19,74 (+0,58%)
     
  • SDAX

    14.837,44
    +55,61 (+0,38%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.433,76
    +52,41 (+0,63%)
     
  • CAC 40

    8.219,14
    +31,49 (+0,38%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.298,03
    -48,24 (-0,30%)
     

Schleswig-Holstein verhängt Maskenpflicht beim Tanzen in der Disco

KIEL (dpa-AFX) - In Schleswig-Holstein dürfen Clubs und Diskotheken vom 28. Dezember an nur noch mit halber Kapazität öffnen. Gleichzeitig gilt dort eine Maskenpflicht und das auch beim Tanzen, wie aus der am Donnerstag vom Kabinett in Kiel beschlossenen neuen Corona-Landesverordnung hervorgeht. Zudem gilt weiter 2G plus - dabei erhalten nur Geimpfte und Genesene Zutritt, wenn sie einen aktuellen Corona-Test vorlegen.

Maximal 1000 Gäste sind erlaubt. Diese dürfen ihre Getränke oder Speisen aber nur an festen Steh- oder Sitzplätzen an Tischen verzehren. Die Kapazitätsbeschränkungen, 2G plus und Maskenpflicht gelten auch bei Tanzpartys, Bällen oder vergleichbaren Veranstaltungen in Gaststätten. Zudem untersagt die neue Corona-Verordnung Großveranstaltungen wie Konzerte oder im Sportbereich mit mehr als 1000 Zuschauern drinnen und draußen.