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Scheuer will Kraftfahrt-Bundesamt nicht zu mehr Verbraucherschutz verpflichten

Das Kraftfahrt-Bundesamt soll Verbraucherinteressen künftig noch stärker berücksichtigen, fordern Verbraucherschützer. Das zuständige Verkehrsministerium mauert.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) spielt bei der Aufarbeitung des Dieselskandals eine zentrale Rolle – und eine umstrittene. Der Behörde wurde lange eine zu große Nähe zur Autoindustrie vorgeworfen. Um die Verbraucherinteressen stärker in den Fokus zu rücken, wurde dem KBA ein Verbraucherbeirat an die Seite gestellt.

Das war aber nur als ein erster Schritt für einen besseren behördlichen Verbraucherschutz gedacht. Der frühere Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) hatte schon vor zwei Jahren dafür plädiert, dass „im Lichte des Abgasskandals“ der Verbraucherschutz auch beim Kraftfahrt-Bundesamt ein „gleichberechtigtes Aufsichtsziel“ werde. „Es sollte künftig nicht nur prüfen, ob Autos technisch sicher sind, sondern auch, ob Verbraucher nicht in die Irre geführt werden“, erklärte Maas seinerzeit in einem Beitrag für das Handelsblatt.

Doch bis heute ist die Ankündigung nicht umgesetzt worden. Und dabei wird es wohl auch bleiben. Jedenfalls wenn es nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums von Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) geht. Sein Haus sieht keine Veranlassung, den Verbraucherschutz künftig als Aufsichtsziel in den Aufgaben Kraftfahrtbundesamts (KBA) zu verankern. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.

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Der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger (CDU) schreibt darin, dass es sich beim Verbraucherschutz „nicht um eine auf straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten begrenzte Materie“ handle. Somit könne der Verbraucherschutz auch nicht „unmittelbarer Gegenstand der Regelungen“ zur Durchsetzung bestimmter straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sein, für die das KBA zuständig sei. Das KBA kümmere sich vielmehr, so Bilger weiter, um die Erteilung von Typgenehmigungen, die Durchführung des Produktsicherheitsgesetzes in Bezug auf bestimmte Produkte im Straßenverkehr und die Marktüberwachung.

Deutschlands oberster Verbraucherschützer, Klaus Müller, reicht das nicht. „Der Dieselskandal hat gezeigt, dass beim Kraftfahrtbundesamt deutlicher Nachholbedarf in puncto Verbraucherschutz besteht“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem Handelsblatt. „Das KBA sollte sich auch als Dienstleister für Verbraucher sehen. Die Verankerung eines gesetzlichen Aufsichtsziels Verbraucherschutz wäre deshalb wichtig und eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Beirat des KBA.“

„Verbraucherbeirat ist vor allem Verbrauchertäuschung“

CDU-Staatssekretär Bilger weist indes darauf hin, dass mit der Einrichtung des Verbraucherbeirats beim KBA „der Stärkung der Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes Rechnung getragen worden“ sei. „Der Beirat unterstützt das KBA beratend und erhöht die Transparenz des Verwaltungshandelns des KBA“, erklärte der CDU-Politiker. Die Einrichtung des Gremiums war beim Dieselgipfel von Politik und Autoindustrie vor zwei Jahren vereinbart worden.

Die FDP äußerte erhebliche Zweifel am Nutzen des Verbraucherbeirats. Bislang habe man davon nichts gehört. „Ganze zwei Mal ist das Gremium seit seiner Einsetzung zusammengekommen“, sagte die FDP-Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm dem Handelsblatt.

Obwohl der Beirat helfen solle, Entscheidungen des KBA transparenter zu machen, erfahre man in dieser Hinsicht nichts. „Empfehlungen für das KBA hat der Beirat auch noch keine einzige ausgesprochen, was sicher nicht an mangelnder Expertise seiner Beiratsmitglieder liegt.“ Wenn das die Regierung in Ordnung sei, „dann ist der Verbraucherbeirat offensichtlich vor allem Verbrauchertäuschung“, sagte die Abgeordnete.

In der Geschäftsordnung des Gremiums heißt es, der Beirat solle das KBA unterstützen, „um auch Verbraucherinteressen und übergeordnete Umweltinteressen zu berücksichtigen“. Zudem: „Der Beirat soll dazu beitragen, die Prüftätigkeiten des KBA stetig an die Entwicklung neuer Technologienanzupassen und für eine deutliche Steigerung der Transparenz der Arbeiten der Behörde zu sorgen.“

Dem Verbraucherbeirat gehören neben verschiedenen Ministerien auch Vertreter des Auto-Branchenverbandes VDA, des Importeurverbands VDIK und des TÜV Nord an. Dabei sind auch der ADAC, der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Naturschutzbund sowie die Forschungsorganisation International Council on Clean Transportation (ICCT), die den VW-Diesel-Skandal in den USA mit aufgedeckt hatte.

Die Rolle des KBA wurde in der Vergangenheit besonders von Umweltverbänden und der Opposition scharf kritisiert. Die Behörde habe Hinweise auf Tricksereien bei Abgaswerten ignoriert – die Linke sprach in einem Sondervotum zum Abschlussbericht des Abgas-Untersuchungsausschusses von einer „organisierten Verantwortungslosigkeit“. Der Behörde wurde eine „Kungelei“ mit der Autobranche vorgeworfen.

Seit langem gibt es Forderungen, das Amt grundlegend umzubauen. Die Behörde, die dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist, erteilt Genehmigungen für neue Fahrzeugtypen, die die Einhaltung von Abgasgrenzwerten voraussetzen. Das KBA ist ferner zuständig für Rückrufe von Fahrzeugen bei Abgas-Manipulationen. Das Amt prüft auch Konzepte der Autobauer für Software-Updates von Herstellern für ältere Dieselfahrzeuge, die den Schadstoff-Ausstoß senken sollen.