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Rund 595 300 Haushalte erhielten Ende vergangenen Jahres Wohngeld

WIESBADEN (dpa-AFX) -Ende vergangenen Jahres haben rund 595 300 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das entsprach 1,5 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr gingen die Zahlen um 3,7 Prozent zurück. 2020 hatten noch rund 618 200 Haushalte diesen staatlichen Zuschuss erhalten. Aufgrund einer Reform der Ampel-Regierung sollen ab dem kommenden Jahr allerdings deutlich mehr Berechtigte die Zulage bekommen.

Beim Blick auf die einzelnen Bundesländer werden Unterschiede deutlich: Mit einem Anteil von 2,6 Prozent waren die Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2021 am häufigsten auf Wohngeld angewiesen. Am geringsten war der Anteil in Bayern mit 0,9 Prozent.

In rund 96 Prozent der Wohngeldhaushalte hatten laut den Angaben alle Haushaltsmitglieder Anspruch auf Wohngeld. In rund 4 Prozent lebten sowohl Bewohner mit und ohne Wohngeldanspruch. Der durchschnittliche monatliche Anspruch betrug Ende 2021 bei reinen Wohngeldhaushalten 192 Euro, bei den Teilhaushalten 177 Euro. Ein Jahr zuvor lag der Anspruch bei reinen Wohngeldhaushalten noch bei 177 Euro und bei Teilhaushalte bei 167 Euro. Der Anstieg liegt unter anderem an der sogenannten CO2-Komponente, die Anfang 2021 eingeführt wurde und Mehrkosten beim Heizen ausgleichen soll.

Das Bundesamt verwies zudem auf Zahlen des Bundesbauministeriums, wonach Bund und Länder im Jahr 2021 zusammen rund 1,406 Milliarden Euro für Wohngeld ausgaben. Das waren rund 7 Prozent oder 94,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Aufgrund einer Reform der Ampel-Regierung können Anfang 2023 Hunderttausende zusätzliche Haushalte erstmals Wohngeld beziehen. Zudem wird der Betrag auf durchschnittlich rund 370 Euro monatlich erhöht. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Künftig sollen auch Menschen in den Genuss von Wohngeld kommen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.