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ROUNDUP: Sonderbevollmächtigter arbeitet an Migrationsabkommen mit Usbekistan

BERLIN (dpa-AFX) -Deutschland und Usbekistan wollen ein Migrationsabkommen schließen, um Abschiebungen zu erleichtern und gleichzeitig die Einreise von Arbeitskräften und Studenten einfacher zu gestalten. Wie das Bundesinnenministerium berichtete, unterzeichnete der neue Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, dazu am Dienstag in der usbekischen Botschaft in Berlin mit Außenminister Bakhtiyor Saidov eine Absichtserklärung. Sie soll nach Auskunft des Ministeriums die Grundlage für weitere Gespräche über eine erweiterte Zusammenarbeit in diesem Bereich darstellen.

"Die Aufnahme von Verhandlungen nun auch mit Usbekistan stellt einen weiteren Baustein auf dem mittel- bis langfristig angelegten Weg der Bundesregierung dar, künftig partnerschaftliche und nachhaltige Migrationspartnerschaften mit Herkunftsländern für mehr geordnete Migration und weniger irreguläre Migration zu schließen", sagte Stamp. "Diese müssen dabei auch die Bereitschaft zur Rückübernahme von Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland beinhalten", fügte der FDP-Politiker hinzu. Ende 2022 lebten 253 Ausreisepflichtige aus Usbekistan in Deutschland. Ein Jahr zuvor hatten sich 189 Ausreisepflichtige aus dem zentralasiatischen Land hier aufgehalten.

In den vergangenen Wochen war Stamp nach Angaben des Ministeriums bereits zu Gesprächen nach Georgien und in die Republik Moldau gereist, die, was die Zahl der Ausreisepflichtigen angeht, für Deutschland größere Relevanz haben als Usbekistan. Die Zahl der Asylerstanträge von Menschen aus Georgien in Deutschland war im vergangenen Jahr auf 7963 angestiegen. Den Angaben zufolge stellten 2022 insgesamt 2589 Menschen aus der Republik Moldau erstmals einen Asylantrag. Die Aussicht auf eine Anerkennung als Flüchtling ist für Menschen aus diesen beiden Staaten sehr gering. Die sogenannte Gesamtschutzquote lag bei 0,4 Prozent, beziehungsweise 0,2 Prozent.

Stamp sagte, er rechne bald damit, umfassende Vereinbarungen mit Georgien und der Republik Moldau abschließen zu können. "Weder Georgien noch die Republik Moldau haben ein Interesse daran, dass sich gerade junge Menschen ohne jede Bleibeperspektive nach Deutschland begeben." Er habe den Innenpolitikern der Ampel-Fraktionen deshalb vorgeschlagen, beide Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer einzustufen. "Das wäre zugleich ein effektiver Schritt zur Entlastung von Bund, Ländern und Kommunen bei Verfahren, Unterbringung und Rückkehr", sagte Stamp.

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Gleichzeitig gehe es darum, eine Abwanderung der klügsten Köpfe aus Georgien und der Republik Moldau zu vermeiden, betonte der Sonderbevollmächtigte. Seiner Ansicht nach spricht aber nichts dagegen, dass junge, qualifizierte Menschen aus beiden Staaten für einige Zeit nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten.

Beide Staaten sind bei der Rücknahme von ausreisepflichtigen Staatsbürgern aus Deutschland relativ kooperativ. Das mag auch damit zusammenhängen, dass ihre Regierungen womöglich nicht riskieren wollen, dass die visafreie Einreise ihrer Bürger in die Staaten der Europäischen Union infrage gestellt wird.

Sogenannte sichere Herkunftsstaaten sind Länder, bei denen vermutet wird, dass es in der Regel weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Das soll schnellere Asylentscheidungen und Abschiebungen ermöglichen.

Die alte schwarz-rote Bundesregierung wollte Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Der Vorschlag passierte 2019 den Bundestag, kam aber im Bundesrat wegen des Widerstands von Ländern, in denen Grüne oder Linke mitregieren, nicht voran.

Stamp hatte seine Aufgabe als Sonderbevollmächtigter Anfang Februar übernommen. Rund zwei Monate zuvor hatte Deutschland mit Indien das erste umfassende Migrationsabkommen geschlossen.