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ROUNDUP: BGH entscheidet über Klagerechte bei Datenschutzverstößen

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet an diesem Donnerstag (8.30 Uhr), ob Verbraucherschutzverbände wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen auch ohne konkret Betroffene vor Gericht ziehen können. Bei der Verhandlung Ende September in Karlsruhe über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Internetplattform Facebook hatte sich angedeutet, dass es prinzipiell grünes Licht geben dürfte. Eine Bedingung könnte allerdings sein, dass mutmaßlich geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher identifizierbar wären. (Az. I ZR 186/17)

Der BGH hatte in dem Fall den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Rat gefragt, ob eine Klagebefugnis des Verbandes gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. Dies hatte der EuGH verneint. Auf der Grundlage wurde in Karlsruhe weiterverhandelt.

Die Entscheidung sei wichtig für eine "Fülle von Verfahren", die an Gerichten anhängig sind, hatte BGH-Anwalt Peter Wassermann als Vertreter der Verbraucherschützer bei der Verhandlung gesagt.

Bei den im konkreten Fall angemahnten Verstößen geht es darum, dass im "App-Zentrum" von Facebook kostenlose Spiele von Drittanbietern präsentiert wurden, bei denen Nutzerinnen und Nutzer zumindest in der Version 2012 per Klick auf "Sofort spielen" der Übermittlung verschiedener Daten an den Spielebetreiber zugestimmt hätten. Bei einem Spiel endeten die entsprechenden Hinweise mit dem Satz: "Diese Anwendung darf Statusmeldungen, Fotos und mehr in deinem Namen posten." Gerichte in Berlin gaben den Verbraucherschützern Recht.

Der BGH-Anwalt von Facebook, Christian Rohnke, sagte Ende September, die Beklagte habe diese Handhabe inzwischen geändert. "Wir sind zehn Jahre weiter." Laut dem Vorsitzenden Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch, hat Facebook zwischenzeitlich auch eine Erklärung abgegeben, darauf zu verzichten. Um ein abschließendes Urteil über Klagerechte von Verbraucherschutzverbänden in Deutschland unabhängig von betroffenen Nutzern zu haben, wurde jedoch weiterverhandelt.