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ROUNDUP: Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten - aber Abweichler

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen vereinbart - allerdings haben fünf Länder zu dem Beschluss jeweils unterschiedliche Protokollerklärungen abgegeben.

In dem Beschluss von Bund und Ländern heißt es, dass Personen aus solchen Risikogebieten nur in Beherbungsbetrieben übernachten dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein, heißt es in einem Papier nach einer Telefonschaltkonferenz der Staatskanzleichefs mit dem Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun.

Die Länder Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen legten dazu eigene Protokollerklärungen vor. Niedersachens Vertreter behielt sich vor zu prüfen, ob der Beschluss mitgetragen werden kann. Thüringen wies darauf an, "dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss". Das Gesundheitsministerium in Erfurt erklärte am Abend, dass dies de facto bedeute, es gebe keine Einreiseverbot in Thüringen.