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ROUNDUP 2: Firmen bekommen länger Zeit für Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

(neu: Länder-Wirtschaftsminister in den letzten beiden Absätzen)

BERLIN (dpa-AFX) - Firmen sollen länger Zeit für die mögliche Rückzahlung von Corona-Soforthilfen bekommen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in Berlin mitteilte, sind großzügigere Fristen nun möglich. Die Länder erhielten im Zuge von Überprüfungen der Soforthilfen mehr Flexibilität. Durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung werde die Frist zur Vorlage von Schlussberichten der Länder um weitere sechs Monate auf den 31. Dezember 2022 verschoben. Damit werde es möglich, Unternehmen und Selbstständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einzuräumen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Länder zu einem Moratorium bei der möglichen Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch Firmen aufgefordert.

Kurz nach Ausbruch der Pandemie hatte der Bund im März 2020 eine Soforthilfe auf den Weg gebracht, um die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern und akuten Liquiditätsengpässe zu überbrücken, Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Wichtigstes Kriseninstrument ist inzwischen die Überbrückungshilfe.

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Bund und Länder hatten bei der Soforthilfe vereinbart, in stichprobenartigen Kontrollen zu prüfen, ob die Bundesmittel bestimmungsgemäß verwendet worden seien. Diese Prüfungen seien in mehreren Ländern erst vor wenigen Monaten angegangen worden, hieß es in einem Brief Habecks an die Wirtschaftsminister der Länder. Habeck hatte sich für einen zeitlichen Aufschub möglicher Rückzahlungen ausgesprochen, um die Fortführung von Betrieben zu sichern.

Länder-Wirtschaftsminister begrüßten die längere Frist. "Viele Unternehmen sind weiter von Einschränkungen durch die Pandemie betroffen", sagte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) als Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz. Ihnen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebe die Entscheidung des Bundes jetzt mehr Planungssicherheit. Je nach Verlauf der Pandemie könnte es sich als notwendig erweisen, eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist bis Sommer 2023 vorzusehen, wie es die Länder angeregt hatten.

Die baden-württembergische Wirtschafsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte: "Nun haben wir grundsätzlich die Möglichkeit, den ursprünglich ab März 2022 vorgesehenen Versand der Rückforderungsbescheide weiter nach hinten zu schieben. Damit sollte es gelingen, dass die Rückmeldung abhängig der pandemischen Lage und der hierdurch verursachten wirtschaftlichen Situation der betroffenen Betriebe möglichst keine untragbare Belastung für deren Liquidität darstellt."