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Rente mit 63: So hoch sind die Abschläge bei Frührentnern

Einfache Rechnung: Wer früher in Rente geht, ist länger im Ruhestand. - Copyright: Getty Images
Einfache Rechnung: Wer früher in Rente geht, ist länger im Ruhestand. - Copyright: Getty Images

Rentnerinnen und Rentner machen mittlerweile einen großen Anteil der Wählerschaft in Deutschland aus. Folglich ist die Gestaltung der Rente ein heikles Thema. Aktuell auch in der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP. Aus der FDP gibt es neben Forderungen nach einer "echten Aktienrente", die Rente mit bereits 63 Jahren künftig nur noch für Geringverdiener zu erlauben. Ursprünglich wollte die Ampel-Regierung ihre Rentenreform bereits am 8. Mai im Kabinett beraten.

Ob Weltreise, Enkelkinder oder Renovierung des Eigenheims – mit dem Renteneintritt bleibt endlich mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens. Aber nicht jeder will oder kann mit der Rente bis zum gesetzlichen Eintrittsalter von 67 Jahren warten. Auch Umfragen zeigen, dass der Trend in Deutschland trotz Arbeitskräftemangel Richtung Frührente geht. Wer mit Gedanken an die "Rente mit 63" spielt, sollte sich vor dem Antrag allerdings gründlich informieren. Schließlich können mit dem vorzeitigen Renteneintritt erhebliche Abschläge einhergehen.

Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?

Wie lange noch? Diese Frage stellen sich Arbeitnehmer wohl vermehrt gegen Ende ihres Arbeitslebens. Die Antwort lautet jedoch nicht für alle gleich. Nach Informationen der Plattform "Ihre Vorsorge" wurde die "Rente mit 67" im Jahr 2007 beschlossen. Im Rahmen dieser Reform soll das Renteneintrittsalter in einer Übergangsphase von 2012 bis 2031 stückweise angehoben werden. Wann eine Person abschlagsfrei in Rente gehen kann, hängt also von ihrem Geburtsjahr ab. Erst ab dem Jahrgang 1964 gilt die Marke von 67 Jahren – aber mit einer Ausnahme.

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Wer zuvor mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als "besonders langjährig Versicherter". In diesem Fall könnt ihr mit 65 Jahren abschlagsfrei – also ohne finanzielle Einbußen – in Rente gehen. Für Versicherte, die nicht bereits in jungen Jahren ins Berufsleben eingestiegen sind, kommt das aber kaum in Frage. Laut der deutschen Rentenversicherung werden hier zum Beispiel Zeiten, in denen ihr wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit nicht in die Rentenversicherung eingezahlt habt, nicht berücksichtigt. Auch Studien- und Ausbildungszeiten zählen nicht, sofern ihr währenddessen nicht in die Rentenversicherung eingezahlt habt.

Wichtig: Die Rente ist ein sehr komplexes Thema. Entscheidungen im Hinblick auf die eigene Rente können weitreichende finanzielle Folgen haben. Aus diesem Grund solltet ihr euch unbedingt an die Deutsche Rentenversicherung oder eine andere Beratungsstelle wenden, bevor ihr einen früheren Renteneintritt beantragt.

Was "Frührente" bedeutet – und wie ihr sie bekommt

Auch wenn die Begriffe "Frührente" und "Rente mit 63" in aller Munde sind, gelten sie nicht als offizielle Rentenmodelle. Eigentlich handelt es sich dabei um umgangssprachliche Beschreibungen für zwei verschiedene Arten der Altersrente, die schon vor dem gesetzlichen Eintrittsalter ausgezahlt werden können. Neben der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren für "besonders langjährig Versicherte", gibt es auch die "Altersrente für langjährig Versicherte". Diese Rentenart kann frühestens ab einem Alter von 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Das erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website, wo beide Rentenarten online beantragt werden können. Zwar beginnt bei der "Altersrente für langjährig Versicherte" die Auszahlung früher, auf die gesamte Rente werden aber Abschläge fällig. Je mehr Zeit bis zum regulären Rentenalter, desto höher die Abzüge. Pro Monat bis zum gesetzlich festgelegten Eintritt werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, höchstens aber 14,4 Prozent.

Auch bei der sogenannten "Rente mit 63" müsst ihr eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren vorweisen. Sie beläuft sich auf mindestens 35 Versicherungsjahre. Laut der Deutschen Rentenversicherung werden dabei – im Gegensatz zur Rente nach 45 Beitragsjahren – alle Zeiträume addiert, in denen ihr in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert wart. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit

  • Bezug von Arbeitslosengeld I

  • Freiwillige Versicherung

  • Kindererziehungszeiten

  • Nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege

  • Versorgungsausgleich bei Scheidung

  • Minijob ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

  • Rentensplitting

  • Anrechnungszeiten, beispielsweise Schwangerschaft oder Studium

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent können ebenfalls früher in Rente gehen. Das frühestmögliche Rentenalter beträgt in diesem Fall 62 Jahre. Auch hier werden Abschläge von der Rente abgezogen, die sich auf maximal 10,8 Prozent belaufen können. Wer trotz Schwerbehinderung bis 65 wartet, kann dagegen abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Voraussetzung in beiden Fällen: Ihr wart zuvor mindestens 35 in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Rente mit 63 – so hoch sind die Abschläge

Ob und wann ein vorzeitiger Renteneintritt sinnvoll ist, hängt natürlich von der individuellen finanziellen Situation ab. Habt ihr zusätzlich eine private Altersvorsorge abgeschlossen oder könnt auf andere Altersrücklagen zugreifen, lassen sich Abschläge meist leichter verschmerzen. In jedem Fall solltet vor ihr vor dem Antrag berechnen, ob die Rente trotz der Abschläge eure Ausgaben im Alter deckt.

Die Rente – ob mit 63 oder 67 – verpflichtet einen übrigens nicht dazu, nur noch Enkel zu hüten und Enten zu füttern. Während der Renteneintritt früher meist einen neuen, klar abgegrenzten Lebensabschnitt markierte, ziehen heute immer mehr Menschen einen sanften Übergang in den Ruhestand vor. Arbeitgeber profitieren angesichts des Fachkräftemangels ebenso von den sogenannten Silver Workers. Je nach Altersplänen und gesundheitlicher Verfassung kann es sich also anbieten, Frührente und Job zu kombinieren, um so etwaige Einkommenslücken zu schließen. Auch bei hohen Gehältern vermindert das die Rente nicht, seit 2023 gibt nämlich es keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Das sieht die Rentenreform der Ampel-Koalition aktuell vor

Mit der Reform wollen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) das Rentenniveau stabilisieren und den erwarteten Anstieg der Rentenbeiträge abbremsen. Das Absicherungsniveau der Rente – aktuell 48,2 Prozent – soll zunächst bis 2040 bei 48 Prozent gehalten werden. Ohne eine solche Festlegung würde das Absicherungsniveau der Rente im Vergleich zur Lohnentwicklung sinken. Denn Millionen Babyboomer mit Geburtsjahren in den 1950er und 1960er Jahren gehen in den Ruhestand - die Ausgaben der Rentenversicherung steigen, ihre Beitragseinnahmen sinken. Laut Gesetzentwurf dürften die Rentenausgaben bis 2045 von derzeit 372 auf rund 800 Milliarden Euro steigen, auch zur Finanzierung des 48-Prozent-Rentenniveaus.

Im zweiten Teil des geplanten Rentenpakets will die Regierung bis Mitte der 2030er-Jahre mindestens 200 Milliarden Euro am Aktienmarkt anlegen. Im Startjahr soll der Bund dazu zunächst 12 Milliarden Euro Schulden aufnehmen. Auf die Schuldenbremse sollen die Mittel nicht angerechnet werden, da sie als sogenannte finanzielle Transaktion gelten und das Finanzvermögen des Bundes nicht verändern. Aus den Kapitalerträgen sollen in Zukunft jährlich 10 Milliarden Euro an die Rentenversicherung fließen. Dass soll verhindern, dass die Beiträge noch stärker steigen als ohnehin zu erwarten. Die Regierung rechnet so mit einem Beitragsanstieg von aktuell 18,6 Prozent bis 2045 noch auf 22,3 Prozent.

Die FDP dringt darauf, dass die Schuldengrenze eingehalten wird und junge Menschen bei der Finanzierung der Renten nicht überfordern werden. Auf einem Parteitag im April hatte sie eine Reform des Rentenpakets angeregt. Die Rente spielt auch bei den weiteren Forderungen der FDP nach Einsparungen in der Sozial- und Rentenpolitik eine Rolle: So fordern die Liberalen die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 Jahren, also der vorgezogenen Altersrente ohne Abschläge ab 45 Jahren Versicherungszeit. Bis zu diesem Jahr ist die Altersgrenze für die vorgezogene Rente auf 64 Jahren und 4 Monate gestiegen, sie soll bis 2029 bis 65 Jahre steigen.

Mit Material der dpa