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Reisebüros fordern Geld für Mehrarbeit im Frühjahr 2020 – und drohen mit Klage

Die millionenfachen Rückabwicklungen von Pauschalreisen haben ein Nachspiel. Für die wochenlange Gratisarbeit verlangen die Agenturen nun Entlohnung – zur Not vom Staat.

Stornierungen während des ersten Lockdowns sorgen immer noch für Streit. Foto: dpa
Stornierungen während des ersten Lockdowns sorgen immer noch für Streit. Foto: dpa

Für Deutschlands Reisebüros steigen die Chancen, ihre wochenlang unbezahlte Arbeit im Frühjahr 2020 erstattet zu bekommen. Ein neues Corona-Hilfspaket der Bundesregierung soll ihren Aufwand für die zahllosen Reisestornierungen mit durchschnittlich jeweils 40.000 Euro entlohnen, kündigte Marija Linnhoff vom Reisebüroverband VUSR gegenüber dem Handelsblatt an. „Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Aufwendungen als sogenannte externe Kosten in der Überbrückungshilfe III berücksichtigt werden, ist riesengroß“, erwartet sie.

Das Geld hätte eigentlich von den Reiseveranstaltern gezahlt werden müssen, erklärt man beim VUSR. Diese weigerten sich aber bis heute, die dafür gestellten Rechnungen anzuerkennen.

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Dabei erscheint der Sachverhalt kaum strittig: Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 mussten Reiseveranstalter wie Tui, Alltours oder DER Touristik Corona-bedingt fast sämtliche Pauschalreisen absagen. Viele Deutsche fürchteten geschlossene Hotels an den gebuchten Urlaubsorten, eine unzureichende Gesundheitsversorgung in den Zielgebieten und Chaos bei der Rückkehr.

Da touristische Auslandsregionen vom Auswärtigen Amt ab März 2020 zu Risikogebieten erklärt worden waren, hatten Pauschalurlauber die Möglichkeit, gebuchte Reisen kostenfrei abzusagen. Und davon machten sie, wie der Digitalverband Bitkom nach Ablauf der ersten Jahreshälfte bilanzierte, reichlich Gebrauch: 50 Prozent der Buchungen wurden bis Ende Juni 2020 rückabgewickelt. Die Urlaubsveranstalter stellten ihren Betrieb zeitweise ein.

Die Reisebüros selbst kommen sogar noch auf eine höhere Quote. Ein durchschnittliches Reisebüro mit vier Millionen Euro Jahresumsatz musste zwischen Januar und Juni 2020 von etwas mehr als 700 Buchungen 489 stornieren, ermittelte der Agenturverband VUSR.

Nicht wenige Veranstalter tauchten ab Mitte März aber wochenlang ab. Telefon-Hotlines blieben unerreichbar, Mails unbeantwortet: „Wenn Sie Ihre Reise (...) im Reisebüro gebucht haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle“, empfahl etwa Marktführer Tui auf seiner Homepage.

Entsprechend wuchs der Kundenandrang in den deutschen Reisebüros. Zuvor hatten sie 32 Prozent aller Pauschalreisen verkauft, nun aber mussten sie hochgerechnet 2,5 Millionen Trips wieder stornieren – und das, ohne daran einen Cent zu verdienen.

Durch die Stornierungen verloren sie sogar Geld. Weil die meisten Veranstalter Provisionen erst zahlen, wenn der Urlauber in den Flieger steigt, erwies sich die Buchungsarbeit der Vormonate im Nachhinein als größtenteils brotlos. Überwiesene Provisionen wurden mancherorts zurückverlangt, mehrere Reisebüroketten stecken inzwischen in Insolvenzverfahren.

Doch abfinden will sich die Agenturbranche damit nicht: „Dieser Mehraufwand ging und geht über die vertraglich geregelten Aufgaben der Reisevermittlung weit hinaus“, urteilt Verbandschefin Linnhoff. „Er muss demnach getrennt hiervon vergütet werden.“

Branche will Mehraufwand als externe Ausfallkosten geltend machen

In der Folge stellten viele Reisebüros den Urlaubsveranstaltern für jede stornierte Pauschalreise 79 Euro in Rechnung. Schließlich galt es, Verträge der Urlaubsgäste rückabzuwickeln und bereits angezahlte Gelder zu erstatten.

Zum Maßstab für die Berechnung nahm man zum einen die Gebühren für Rücklastschriften, die sich Banken in der Regel mit 35 Euro entlohnen lassen. Daneben verwies man darauf, dass Airlines wie Eurowings für „technische Flugumbuchungen“ mindestens 70 Euro in Rechnung stellen.

Doch die geforderten Zahlungen blieben bis auf einige Ausnahmen aus. Ein Sprecher von Tui wollte sich zwar auf Anfrage zum Sachverhalt nicht äußern. Doch schon im Herbst lehnten die meisten Reiseveranstalter die Begleichung solcher Rechnungen ab, weil eine vertragliche Regelung fehle.

Die Vergütung sei deshalb „als nicht einbringbar“ einzustufen, resümiert der VUSR. Dieser Umstand aber erfülle im Rahmen der Coronahilfen „in jeder Hinsicht die Kriterien der externen Ausfallkosten“, die laut Gesetzgeber zu ersetzen sind. Bei den Reiseveranstaltern, argumentieren die Reisebüros, würden solche „externen Ausfallkosten“ schon von der Bundesregierung anerkannt – etwa dann, wenn bezahlte Hotel- oder Flugkontingente nicht in Anspruch genommen werden konnten. Dasselbe müsse daher nun auch für den Vertrieb gelten.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) dagegen, der sich vorrangig durch Mitgliedsbeiträge der Reiseveranstalter finanziert, hält sich bei diesem Thema diplomatisch zurück. Der Mehraufwand der Reisebüros könne bei den Coronahilfen schließlich auch berücksichtigt werden, indem die Agenturen interne Kosten geltend machen, erklärt ein Verbandssprecher auf Anfrage. Reisebüros müssten dann aber wohl nachweisen, dass sie für die Rückabwicklungen zusätzliches Personal bezahlten.

Für den Fall, dass die Bundesregierung den Vorstoß der Reisebüros bei den Coronahilfen ablehnt, hält der VUSR schon einen Plan B bereit: „Dann werden wir gegen die Reiseveranstalter klagen“, droht die Verbandsvorsitzende Linnhoff.