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Rechtsgutachten wirft TÜV Befangenheit bei Bewertung für AKW vor

MÜNCHEN/BERLIN (dpa-AFX) - In der Debatte um eine längere Laufzeit für das bayerische Atomkraftwerk Isar 2 wirft ein Rechtsgutachten dem TÜV Süd bei der Sicherheitsbewertung des Reaktors Befangenheit vor. Die Hamburger Kanzlei Michael Günther hält ihm eine "schlampig argumentierende Auftragsarbeit" vor, die "nicht als seriöse Bewertung anerkannt werden kann". Die Stellungnahme wurde im Auftrag von Greenpeace Deutschland erstellt und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Auch ergebe sich der Eindruck, der TÜV lasse geltendes Atomrecht außer Acht, heißt es darin.

In Deutschland wird angesichts einer drohenden Energiekrise und einer möglichen akuten Gasknappheit darüber diskutiert, ob eine Verlängerung der Laufzeiten der verbliebenen Atomkraftwerke helfen könnte. Die Atomkraftwerke Isar 2, Emsland (Niedersachsen) und Neckarwestheim 2 (Baden-Württemberg) sollen nach geltendem Recht spätestens am 31. Dezember 2022 abgeschaltet werden.

Mitte Juni war ein Gutachten des TÜVs bekanntgeworden, das im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums einen Weiterbetrieb des Atomreaktors Isar 2 auch über den 31. Dezember 2022 hinaus sicherheitstechnisch für möglich hält. Auch eine Wiederinbetriebnahme des bereits abgeschalteten Blocks C im bayerischen Gundremmingen sei "aus technischer Sicht möglich", heißt es in dem auf den 14. April 2022 datieren TÜV-Gutachten. Seither führen die Befürworter einer Laufzeitverlängerung - etwa die CSU - das Gutachten immer wieder als Beleg dafür an, dass das im Zuge des Atomausstiegs gesetzlich festgelegte Datum gekippt werden müsse.

Die Bewertung sei "offenbar für den Einsatz als Waffe in der aktuellen Diskussion um eine Laufzeitverlängerung in der politischen Arena bestimmt" gewesen, heißt es in dem Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace. Der TÜV Süd bescheinige, was der Auftraggeber wünsche. "Unabhängig vom Zustand und ohne Überprüfung der AKW steht für den TÜV das Ergebnis bereits fest", sagt Heinz Smital, Atomphysiker und Greenpeace-Atomexperte. Auch die offenkundig kurze Bearbeitungsdauer des TÜVs nähre den Verdacht, "dass hier ein Gefälligkeitsgutachten erstellt worden ist", so die Anwälte.