Rechtsfrage: Gibt es ein Recht auf Raucherpausen am Arbeitsplatz?
Die meisten Raucher tun es, ohne sich über rechtliche Konsequenzen Gedanken zu machen: Sie legen am Arbeitsplatz Raucherpausen ein. Bei nichtrauchenden Kollegen sorgt das durchaus mal für Unmut: Schließlich arbeiten sie unterm Strich mehr als diejenigen, die immer wieder für zehn Minuten nach draußen verschwinden. Doch wie ist hier die Rechtslage?
Arbeitnehmer haben grundsätzlich ein Recht auf Pause
Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer ein Anrecht auf 30 Minuten Erholungspause haben, sofern sie bis zu neun Stunden am Tag arbeiten, wie das Portal “Arbeitsrechte.de” aufklärt. Beträgt die Arbeitszeit mehr als neun Stunden, stehen dem Arbeitnehmer sogar 45 Minuten Pause zu.
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Raucherpausen müssen nachgearbeitet werden
Die Pausenzeit darf sich der Arbeitnehmer frei gestalten – er kann selbst entscheiden, wo er sich aufhalten möchte. Dementsprechend kann die Pausenzeit auch durch Raucherpausen gefüllt werden. Kommen neben der regulär vorgesehenen Pause aber noch zusätzliche Unterbrechungen für die Zigarette hinzu, muss die Arbeitszeit rechtlich gesehen nachgeholt werden. Der Feierabend verschiebt sich also nach hinten.
Unterbrechungen zwecks Raucherpause werden individuell geregelt
Was die Unterbrechungen betrifft, müssen sich Arbeitnehmer an die Vorgaben des Vorgesetzten halten. Wenn dieser gar nicht gestattet, dass der Angestellte immer wieder vor die Tür geht, muss mit der Zigarette bis zur regulären Pause gewartet werden. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber sogar auf dem gesamten Betriebsgelände das Rauchen verbieten. Es gibt unabhängig von der regulären Pausenzeitregelung kein offizielles Recht auf Raucherpausen.
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Werden die Vorgaben missachtet, ist gegebenenfalls mit einer Abmahnung zu rechnen. Bei einem wiederholten Verstoß gegen die Abmachungen droht dem Raucher schlimmstenfalls sogar eine fristlose Kündigung.
Rauchen ist nach wie vor eine der häufigsten Todesursachen
Wie das “Ärzteblatt” schreibt, wird in Deutschland rund 13 Prozent der Mortalität durch das Rauchen verursacht. An sozialen Kosten fallen aufgrund des Tabakrauchens jährlich rund 79 Milliarden Euro an. Diese werden größtenteils von den gesetzlichen Sozialversicherungen getragen. Eine repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2017 ergab, dass 28 Prozent aller Deutschen regelmäßig zur Zigarette greifen.
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