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Presseteam der Polizei darf bei Demos nicht fotografieren

Bei Kundgebungen dürfe erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen, so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Daher dürfe die Polizei ohne bestehende Gefahr keine Fotos davon machen. Foto: Lino Mirgeler
Bei Kundgebungen dürfe erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen, so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Daher dürfe die Polizei ohne bestehende Gefahr keine Fotos davon machen. Foto: Lino Mirgeler

Bei Facebook und Twitter will die Polizei über ihre Arbeit informieren - am Puls der Zeit, wie sie betont. Das ist zwar möglich, urteilte ein Gericht. Bei Demonstrationen setzte es der Öffentlichkeitsarbeit der Ordnungshüter aber enge Grenzen.

Gelsenkirchen (dpa) - Die Polizei darf Demonstranten nicht fotografieren, um mit den Bildern zum Beispiel in den Sozialen Medien über die eigene Arbeit zu informieren.

Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Streit um Fotos eines Demonstrationszuges klargestellt, die die Polizei Essen gemacht und bei Facebook und Twitter veröffentlicht hatte. Zwei Teilnehmer einer Demo gegen Rechts im Mai hatten dagegen geklagt. Sie hatten sich auf den Übersichtsaufnahmen wiedererkannt, wenn auch undeutlich in größerer Gruppe sichtbar. In dem Rechtsstreit wiesen die Richter die Polizei bei ihrer Pressearbeit bei Kundgebungen nun sehr deutlich in ihre Schranken.

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Schon dass die Polizei bei der Demo für die Demonstranten wahrnehmbar fotografiert habe, sei rechtswidrig. Dass es heutzutage erforderlich sei, zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, sei verständlich, gestanden die Richter zu. Allerdings müsse sie mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit kompatibel sein.

Es dürfe bei Kundgebungen erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen. Fotografierende Polizeibeamte könnten einschüchternd wirken und Demonstranten von der Ausübung ihres Grundrechts abhalten. «Als Demonstrant kann ich nicht wissen, ob mich der Uniformierte nur unscharf fotografiert oder ob er mit einem Teleobjektiv ganz nah ran geht», erläuterte der Vorsitzende Richter.

Die ebenfalls strittige Frage einer Veröffentlichung im Internet erübrige sich dadurch. Auf Versammlungen darf die Polizei nur Fotos machen, wenn mit einer erheblichen Gefahr zu rechnen ist, etwa wenn sie befürchten, dass sich Gewalttäter unter friedliche Demonstranten mischen.

Doch darum sei es der Polizei gar nicht gegangen. Sie hatte die Aufnahmen damit begründet, die Bevölkerung transparent und «am Puls der Zeit» über ihre Arbeit informieren zu wollen, wie dies auch vom Innenministerium in NRW gefordert sei.

Inzwischen habe man versucht nachzusteuern: Die geschulten Pressemitarbeiter tragen laut Polizei Essen inzwischen gelbe Warnwesten mit der Aufschrift «Social Media Team». Das dürfte aus Sicht der Richter jedoch kaum reichen: «Und wenn sie einen großen Hut mit Beschriftung aufhaben: Der Eindruck, dass die Obrigkeit mich bei der Versammlung beobachtet, reicht», betonte der Richter in der mündlichen Verhandlung. Das Urteil ist nichts rechtskräftig.