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Post-Konkurrenten klagen gegen Höhe des Briefportos

Konkurrenten der Deutschen Post haben über ihren Verband Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht. Sie wollen, dass der Konzern sein Briefporto senkt.

Die Konkurrenz stört sich an der Preisgestaltung des Dax-Konzerns. Foto: dpa
Die Konkurrenz stört sich an der Preisgestaltung des Dax-Konzerns. Foto: dpa

Konkurrenten der Deutschen Post wollen vor Gericht eine Senkung des Briefportos durchsetzen. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), in dem Unternehmen wie Hermes oder DPD organisiert sind, hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht.

Das Gericht solle mit einer Eilentscheidung den Vollzug der Portoerhöhung von 2019 auf 80 Cent für einen Standardbrief außer Vollzug setzen, verlangt der Verband einer Mitteilung vom Mittwoch zufolge. Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der Klage (Az.: 21L2082/20).

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Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die vorangegangene Portoerhöhung von 2016. Das Gericht hatte diese für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Da die Portoerhöhung von 2019 ebenfalls auf der vom Bundesverwaltungsgericht als unzulässig angesehenen Berechnungsmethode aufbaue, müsse auch sie aufgehoben werden, argumentiert der BIEK.

Der Verband hatte bei der Bundesnetzagentur die Aufhebung der Portogenehmigung beantragt. Da die Behörde bislang nicht reagiert habe, sei man jetzt vor Gericht gezogen. Die Netzagentur lasse es zu, dass die Deutsche Post Paketkosten über die Briefporti finanziert.

Die Bundesnetzagentur ist nach eigenen Angaben aktiv geworden. Sie habe die Post bereits im Sommer aufgefordert, „die für eine Neufestlegung des Portos erforderlichen aktuellen Kostendaten vorzulegen“, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Über das weitere Vorgehen sei „auch mit Blick auf eine diskutierte Anpassung des Postgesetzes zu entscheiden“.

Das Bundeswirtschaftsministerium könnte der Post im Streit um das Porto beispringen. Das Ministerium hatte bereits angekündigt, „erforderliche Anpassungen“ vornehmen zu wollen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht wesentliche Punkte der Regulierung beim Porto beanstandet hatte. Dies werde „in Kürze“ geschehen, teilte das Ministerium nun mit. Die Vorschläge sollen darauf abzielen, den Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung zu tragen - die Rechtsgrundlagen für die Erhöhung würden damit abgesichert.