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Pool im Nachbar-Garten? Streit unter Eigentümern vor dem BGH

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Ein Streit unter Eigentümern um den Bau eines Swimmingpools beschäftigt am Freitag (9.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH). Die Parteien sind Nachbarn in einem Doppelhaus in Bremen, die jeweiligen Gärten gehören zum Gemeinschaftseigentum. Die eine Seite hat auf eigene Faust angefangen, in ihrer Gartenhälfte einen Pool zu bauen. Die Nachbarin ist dagegen und klagt auf Unterlassung.

Der Fall ist interessant, weil seit Dezember 2020 ein grundlegend reformiertes Wohnungseigentumsgesetz in Kraft ist. Zu den Neuerungen gehört der sogenannte Beschlusszwang: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sollen grundsätzlich nur noch möglich sein, wenn vorher alle Eigentümer darüber abgestimmt haben. Gleichzeitig haben die einzelnen Eigentümer bei bestimmten Vorhaben einen Anspruch darauf, dass ihnen die Durchführung per Beschluss gestattet wird.

Im Streit um den Pool fehlt der Beschluss. Das Landgericht Bremen hatte zuletzt entschieden, dass allein deshalb nicht weitergebaut werden darf. Ob es in Karlsruhe schon ein Urteil gibt, ist offen.