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Fußballklubs sollen für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen bezahlen. Gewerkschaftschef Rainer Wendt reicht das aber noch nicht.

Fußballklubs sollen für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen bezahlen. Gewerkschaftschef Rainer Wendt reicht das aber noch nicht.

Die Klubs der Fußball-Bundesliga müssen sich in Zukunft wohl auf erhebliche Mehrkosten einstellen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat geurteilt, dass sich die Deutsche Fußball Liga an Mehrkosten für Polizeieinsätze beteiligen muss, die bei sogenannten Hochrisikospielen notwendig werden.

Und das sind einige: Mindestens 68 Millionen Euro betrugen die Kosten für Einsätze von Polizisten bei Fußballspielen der Ersten, Zweiten und Dritten Liga, wie Recherchen der Wochenzeitung der „Zeit“ ergaben.

So zahlte das Land Baden-Württemberg in der Saison 2016/17 für solche Polizeieinsätze zum Schutz von Fußballspielen 8,7 Millionen Euro. Sogar 9,5 Millionen Euro fielen in Niedersachsen an. Deutschlandweit kamen im Jahr 2016/17 so mehr als 1,5 Millionen Personalstunden zusammen. Zu viel für das Sichern von Sportveranstaltungen, finden die Länder. Das Bremer Oberverwaltungsgericht sieht das ebenso.

Die Deutsche Fußball Liga kündigte am Mittwoch bereits an, umgehend Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen. „Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze“, sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball. Und weiter: „Der Fußball ist nicht Störer. Störer sind Gewalttäter, die die Plattform des Fußballs ausnutzen. Der Kampf gegen Gewalt darf nicht privatisiert und kommerzialisiert werden, sondern ist Aufgabe der Polizei.“

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Von den beiden großen Polizeigewerkschaften, der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP), kommen dazu äußerst unterschiedliche Reaktionen. Rainer Wendt, Vorsitzender der DPolG, fordert sogar, dass die Fußballklubs die zu erwartenden Gebührenzahlungen direkt an die Einsatzkräfte überweisen sollten. „Das Geld muss als Zulage an die Polizisten, die im Einsatz sind, ausgezahlt werden. Die Millionen dürfen nicht im Haushalt verschwinden“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Genau das könnte allerdings als Hintergedanke der notorisch klammen Hansestadt Bremen verstanden werden, die für die Beteiligung der Fußballklubs an den Kosten für die Polizeieinsätze geklagt hat. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sprach von einem „guten Tag für den Steuerzahler“.

Für ihn sei es „kein knapper Sieg, sondern ein Sieg auf voller Breite“. Den Milliarden-Umsätzen der Liga und den Millionengehältern der Fußballspieler dürfe nicht der Steuerzahler gegenüberstehen, der allein für die Sicherheitskosten aufkomme.

Für die Gewerkschaft der Polizei kommt das Urteil aus Bremen überraschend. Vize-Bundesvorsitzender Arnold Plickert sagte, man sei bislang davon ausgegangen, „dass der Staat für die Sicherheit von Ereignissen im öffentlichen Raum und entsprechendem Interesse zuständig sei“.

Darüber hinaus befürchtet die GdP eine „deutliche finanzielle Zurückhaltung bei Präventionsmaßnahmen der Fußballvereine“, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Plickert fordert allerdings auch, dass die Gelder nicht im Landeshaushalt versickern dürften, sondern ausschließlich für Polizeiausgaben verwendet werden dürften.

Das Land Bremen schickte bereits seit 2015 regelmäßig Gebührenbescheide für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen an die Deutsche Fußball Liga. Die DFL hatte gegen die Bremer Praxis Klage eingereicht – und im Mai 2017 zunächst Recht bekommen.

Damals hieß es, die Liga sei zwar der Veranstalter – eine ausreichende Kalkulation der zu erwartenden Gebühren sei im Vorfeld eines Spiels aber nicht möglich. Jetzt argumentiert die Richterin Ilsemarie Meyer, die DFL sei sehr wohl als Mitveranstalter zu sehen. Daher sei es möglich, die Liga zu Gebühren heranzuziehen.

Für Gewerkschaftschef Wendt geht das aktuelle Urteil aus Bremen noch nicht weit genug. „Überall da, wo viel Geld verdient wird, sollten die Veranstalter entsprechende Gebühren entrichten.“ Die Bundesländer sollten bei sämtlichen kommerziellen Großveranstaltungen das Geld für Polizeieinsätze von den Veranstaltern zurückfordern. „Beim Fußball laufen 20-jährige Millionäre in kurzen Hosen über den Rasen, und für die Einsatzkräfte ist kein Geld da. Das kann nicht sein“, spitzt Wendt seine Forderungen zu.

Und der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst Walter, geht sogar noch einen Schritt weiter. Er fordert, dass künftig auch die Deutsche Bahn für Polizeieinsätze zahlen soll. „Bundesinnenministerium und Bundespolizei müssen jetzt endlich auch der privaten Deutschen Bahn AG die vielen Fußball-Einsätze der Bundespolizei auf Bahnhöfen und Zügen in Rechnung stellen“, so Walter.

Die Aufgabenverteilung zwischen Polizei und DFL ist durch das Bremer Urteil ins Wanken geraten. Wie weit geht die Zuständigkeit der staatlichen Einsatzkräfte? Sind Fußballspiele eine reine Privatveranstaltung? Und welche Verantwortung haben die Städte und Länder bei der Überwachung und Sicherung des öffentlichen Raums vor den Stadien?

Rainer Wendt hat darauf eine klare Antwort: „Beim Fußball muss es entsprechend Gebührenbescheide für die Fußballverbände geben.“ Der Schutz der Fußballstadien kostet laut der DPolG etwa 100 Millionen Euro Steuergeld – jede Saison. Plicker sieht das Urteil gelassen: „Für die Polizei hat das heutige Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts zunächst keine Auswirkungen“, sagte er am Rande einer GdP-Bundesvorstandstagung.

Solange sich selbst die Polizeigewerkschaften nicht einig sind, wie weit die Zuständigkeiten ihrer Einsatzkräfte gehen, wird der Streit um die Kostenbeteiligung von Fußballklubs an Einsätzen bei Hochrisikospielen weitergehen. In letzter Instanz kann noch das Bundesverwaltungsgericht urteilen – dann aber endgültig.