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Pharmakonzerne beteiligen die EU am Impfstoff-Risiko

Die EU-Mitgliedstaaten gehen bei der Impfstoffentwicklung ein Wagnis ein. Bei möglichen Schadenersatzprozessen, etwa aufgrund von Nebenwirkungen, wollen sie sich an den Zahlungen beteiligen.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch beschlossen, von dem Mainzer Unternehmer Biontech und seinem amerikanischen Partner Pfizer rund 300 Millionen Impfdosen erwerben zu wollen. Foto: dpa
Die EU-Kommission hat am Mittwoch beschlossen, von dem Mainzer Unternehmer Biontech und seinem amerikanischen Partner Pfizer rund 300 Millionen Impfdosen erwerben zu wollen. Foto: dpa

Der Vorvertrag mit den beiden Pharmakonzernen Biontech und Pfizer über den ersten Impfstoff gegen Corona birgt für die EU finanzielle Risiken. Die Firmen beteiligen die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten an ihrem unternehmerischen Wagnis. Nach Angaben der EU-Kommission sehen die Vorverkaufsverträge vor, Hersteller unter „bestimmten und strengen Bedingungen“ für bestimmte Verbindlichkeiten zu entschädigen.

Das gilt beispielsweise im Fall, wenn einer der Hersteller für schadenersatzpflichtig befunden wird. Hintergrund ist das potenzielle Risiko der Pharmafirmen, in einer außergewöhnlich kurzen Zeit den Corona-Impfstoff zu entwickeln. Die Mitgliedstaaten seien bereit, bestimmte Risiken der Konzerne finanziell abzudecken, um sicherzustellen, dass der Impfstoff möglichst früh zur Verfügung steht, teilte die Kommission mit.

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Schließlich würden die Firmen die Impfstoffe in einem oder eineinhalb Jahren entwickeln statt in einem Jahrzehnt. Die Haftung bleibe gemäß den EU-Produkthaftungsvorschriften aber weiter bei den Unternehmen, betonte die EU-Exekutive am Mittwoch.

Im Europaparlament wird das Vorgehen der EU-Kommission kritisch gesehen „Der amerikanische Vertriebspartner von Biontech, Pfizer, legte großen Wert darauf, dass das Haftungsrisiko überschaubar und geklärt ist“, sagte der Europaabgeordnete und Binnenmarktsprecher der EVP, Andreas Schwab (CDU). „Möglicherweise gibt es für die EU-Kommission nun finanzielle Risiken, die sie abfedern muss.“

Bereits am Donnerstag muss Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides dem Europaparlament Rede und Antwort stehen. „Es wird erwartet, dass die Abgeordneten mehr Transparenz bei den Vorabkaufsvereinbarungen fordern werden, um das Vertrauen in künftige Covid-19-Impfstoffe zu stärken“, sagte der Europaabgeordnete Peter Liese (CDU).

Die Frage der Haftung für die Impfstoffe werde im EU-Parlament angesprochen werden. Die gefundene Regelung hält Liese für gerechtfertigt. „Wir müssen uns das Risiko für den Impfstoff teilen, wenn es zu unerwarteten Nebenwirkungen kommen sollte.“

Die EU-Kommission hat am Mittwoch beschlossen, von dem Mainzer Unternehmer Biontech und seinem amerikanischen Partner Pfizer rund 300 Millionen Impfdosen erwerben zu wollen. Da der Impfstoff zweimal verabreicht werden muss, soll er für 150 Millionen Menschen reichen.

Vertragsgespräche mit Curevac und Moderna laufen noch

Die Verteilung soll innerhalb der 27 Mitgliedstaaten je nach Bevölkerungsstärke erfolgen, so Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides. Deutschland besitzt einen Anteil von 19 Prozent. „Sobald der Impfstoff zugelassen ist, sollten alle Mitgliedstaaten den Zugang haben“, sagte die Zypriotin. Derzeit befindet sich die EU-Kommission noch in Vertragsgesprächen mit den Pharmaherstellern Curevac und Moderna. Wann die Verhandlungen abgeschlossen werden, konnte ein Sprecher auf Anfrage nicht sagen.

Unterdessen unternimmt die EU-Kommission einen neuen Versuch, ihre Kompetenzen für eine „Gesundheitsunion“ auszubauen. Dazu sollen die beiden EU-Gesundheitsbehörden, das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten in Stockholm sowie die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) in Amsterdam gestärkt werden. Beide Behörden sollen für die nächsten sieben Jahr zusätzlich 700 Millionen Euro erhalten.

Brüssel will mehr Kompetenzen in der Gesundheitspolitik bekommen. Die Kommission schlägt dem Europaparlament und dem Rat vor, ihr die Kompetenz einzuräumen, innerhalb der 27 Mitgliedstaaten den Gesundheitsnotstand auszurufen, um damit ein einheitliches Vorgehen zu sichern.

Zudem will sie einen EU-Plan für Gesundheitskrisen vorbereiten sowie die nationalen Krisenpläne koordinieren und überwachen. Die EU-Behörde ECDC soll die Überwachungsaufgabe übernehmen und für die Mitgliedsländern nicht bindende Vorschläge ausarbeiten.

Außerdem soll sie eine Eingreifgruppe auf die Beine stellen, um einzelnen EU-Staaten im Notfall schnell zu helfen. Zudem ist Bevorratung und Beschaffung von krisenrelevanten Produkten vorgesehen.