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Optionsschein

Optionsscheine (englisch: Warrants) sind Optionen, die als Wertpapiere verbrieft werden. Durch die Verbriefung wird die Handelbarkeit erleichtert. Im Gegensatz zu normalen Optionen werden Optionsscheine nicht an Terminbörsen, sondern an Kassabörsen (siehe Börse) gehandelt.

Anleger können durch den Kauf eines Call-Optionsscheins gehebelt (siehe Hebel) von steigenden Kursen und durch den Kauf eines Put-Optionsscheins gehebelt von sinkenden Kursen profitieren. Beim Basiswert kann es sich beispielsweise um einen Index, eine Aktie, einen Rohstoff oder eine Währung handeln.

Ein Call-Optionsschein verbrieft das Recht, den Basiswert zu einem bestimmten Preis in der Zukunft vom Optionsscheinemittenten zu erwerben. Ein Put-Optionsschein verbrieft das Recht, den Basiswert zu einem bestimmten Preis an den Optionsscheinemittenten zu veräußern. In der Realität werden Optionsscheine allerdings nicht durch die physische Lieferung des Basiswerts, sondern durch Bargeldausgleich ausgeübt. In Bezug auf die Ausübungsart wird zwischen amerikanischen und europäischen Optionen, auf denen ein Optionsschein basiert, unterschieden. Bei einer amerikanischen Option kann diese während der gesamten Laufzeit der Option ausgeübt werden. Bei einer europäischen Option kann diese nur zum Laufzeitende ausgeübt werden.

Ein Beispiel kann die Funktionsweise eines Optionsscheins verdeutlichen: Ein Spekulant rechnet mit steigenden Kursen bei Aktie XYZ. Die Aktie notiert aktuell bei einem Kurs von 40 Euro. Der Spekulant kauft an einer Terminbörse einen Call-Optionsschein, der ihm das Recht verleiht, die Aktie in einem Jahr zu einem Preis von 40 Euro vom Optionsscheinemittenten zu erwerben. Der Anleger kauft also einen Call-Optionsschein mit einem Basiswert von 40 Euro und einer Laufzeit von einem Jahr. Wir nehmen an, dass dieser Optionsschein zum Kaufzeitpunkt 5 Euro kostet. Steht der Kurs in einem Jahr bei 50 Euro, so kann er die im Optionsschein verbriefte Option ausüben und die Aktien für 40 Euro erwerben (und beispielsweise über die Börse für 50 Euro verkaufen). Die Differenz zwischen aktuellem Kurs der Aktie und Kaufpreis beträgt also 10 Euro. Berücksichtigt man noch, dass der Kauf des Optionsscheins 5 Euro gekostet hat, so hat der Spekulant noch einen Gewinn von 5 Euro gemacht.

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Die Ausübung des Optionsscheins lohnt sich allerdings nur, wenn die Aktie nach einem Jahr tatsächlich mehr wert ist als 40 Euro. Sinkt der Kurs hingegen auf 30 Euro, so lohnt sich die Ausübung des Optionsscheins für den Anleger nicht, da er die Aktie über die Börse billiger (für 30 Euro) beziehen kann als vom Optionsscheinemittenten (für 40 Euro). Der Optionsschein wird in diesem Fall nach einem Jahr also wertlos verfallen und der Spekulant hat einen Verlust gemacht.

Berücksichtigt werden muss allerdings das Bezugsverhältnis des Optionsscheins. Bei einem Bezugsverhältnis von 1:1 entspricht einem Optionsschein genau eine Aktie. Häufig werden Optionsscheine allerdings mit anderen Bezugsverhältnissen emittiert. Bei einem Bezugsverhältnis von 10:1 (auch 0,1) sind 10 Optionsscheine notwendig, um eine Aktie zu erwerben.