Online-Shopping: Durch Zoll und Steuern kann es schnell sehr teuer werden
Das Internet macht es möglich, Waren aus aller Welt zu shoppen. Doch bei Bestellungen außerhalb der Europäischen Union fallen oft hohe Extrakosten an.
Technikschnäppchen aus China oder angesagte Klamotten aus den USA – mit ein paar Klicks sind die im Internet bestellt und machen sich auf den weiten Weg zu uns nach Deutschland. Doch viele Online-Käufer kalkulieren nicht mit ein, dass beim Shoppen außerhalb der EU oft hohe Extrakosten anfallen.
So auch im Fall von Lia Kurowski. Die Berlinerin hatte im Internet ganz besondere Tarotkarten aus den USA bestellt, wie Finanztest berichtet. Als der Paketbote mit der sehnsüchtig erwarteten Ware klingelte, gab es eine unschöne Überraschung: Zusätzlich zum bereits bezahlten Preis inklusive Versand von 52 Euro wollte der Bote einen Zollbetrag von 38 Euro in bar von ihr haben. „Ich wusste, dass ich Steuern zahlen muss, aber mit so einer hohen Summe habe ich nicht gerechnet!“, so die 28-jährige Grafikerin. Sie habe nicht verstanden wofür sie so viel bezahlen solle, das sei total intransparent.
Damit ist Kurowski nicht allein. Überraschungen dieser Art erleben viele Käufer, die im Ausland shoppen gehen. In seiner aktuellen Ausgabe erklärt das Verbrauchermagazin Finanztest, wann Kunden mit welchen Gebühren rechnen müssen.
„Ob Einfuhrsteuern und Zoll fällig werden, hängt zuerst vom gesamten Bestellwert ab. Dieser Gesamtwert umfasst den Wert der Ware inklusive Versandkosten. Dazu können Beförderungskosten anfallen, wenn das Paket außerhalb Deutschlands in der EU ankommt. Auch diese zählen zum Gesamtwert“, so die Experten.
Liegt der Bestellwert über 22 Euro muss ein Käufer Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Die entspricht der deutschen Mehrwertsteuer, meist seien das 19 Prozent, selten 7 Prozent. Ausnahme seien dagegen sehr günstige Waren, bei denen meist keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben werde. Denn sie falle erst ab einem Steuerbetrag von 5 Euro an. Beispiel: Bei einem T-Shirt aus den USA für 24,50 Euro läge die Steuer bei 4,66 Euro. Es fallen somit keine Steuern an.
Das Zollrecht ist sehr kompliziert
Übersteigen die Kosten für eine Ware 150 Euro, komme häufig Zoll dazu. Die Höhe sei abhängig vom Gesamtwert, der Warenart und des Herkunftlandes.
„Insgesamt ist das Zollrecht sehr kompliziert, und es gibt viele Ausnahmen“, erklären die Finanztester. So seien digitale Fotoapparate beispielweise zollfrei, aber der Satz für analoge Fotoapparate liege bei 4,2 Prozent.
In Ausnahmefällen sind bei bestimmten Waren – wie etwa Alkohol oder Kaffee – zusätzlich Verbrauchssteuern fällig. Die Höhe richte sich nach der Menge. Pro Liter reinem Alkohol fallen 13,03 Euro Steuern an, pro Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro.
Der Zollrechner hilft
Wer beim Einkaufen seine Einfuhrabgaben vorab einschätzen will, ermittelt zunächst den Zollbetrag und dann die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer. Zur Orientierung hält Stiftung Warentest auf ihrer Internetseite einen kostenlosen Zollrechner bereit. Dort können Verbraucher den Gesamtwert der Ware sowie die Warengruppe eingeben, um die Einfuhrabgaben zu errechnen.
Beispiele für Zollsätze beliebter Bestellartikel finden sich zudem auf der Internetseite des Zolls.
Fazit: Wer Waren außerhalb der EU bestellt, sollte eventuelle Zusatzkosten einplanen. Denn andernfalls könnte sich gerade ein Schnäppchen aus dem Ausland schnell als überteuerter Kauf erweisen.
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