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Nach Niederlagen vor Gericht: Verteidigungsministerin Lambrecht gibt zu, das Foto ihres Sohnes im Bundeswehr-Hubschrauber selbst gemacht zu haben

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht - Copyright: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Michael Sohn
Verteidigungsministerin Christine Lambrecht - Copyright: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Michael Sohn

Sie war es selbst. Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) hat nach gleich zwei gerichtlichen Niederlagen zugegeben, im Zusammenhang mit der Sylt-Affäre das umstrittene Foto ihres Sohnes im Bundeswehr-Hubschrauber selbst gemacht zu haben. Das teilte das Verteidigungsministerium auf Anfrage mit. Dass ihr Sohn das Foto auf Instagram veröffentlichte, darüber habe sie angeblich nichts gewusst.

So zeigte sich der Sohn von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht auf seinem Instagram-Profil, das mittlerweile nicht mehr öffentlich zugänglich ist. - Copyright: privat
So zeigte sich der Sohn von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht auf seinem Instagram-Profil, das mittlerweile nicht mehr öffentlich zugänglich ist. - Copyright: privat

Hintergrund: Business Insider hatte Mitte April exklusiv berichtet, dass Lambrecht ihren 21-jährigen Sohn in einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland mitgenommen hatte. Am nächsten Tag und nach einer Hotelübernachtung ging es mit dem Auto und Personenschützern auf die nah gelegene Insel Sylt in den Urlaub. Das Verteidigungsministerium verweist darauf, dass Lambrecht den Mitflug ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen habe. Der Sohn hatte auf seinem Instagram-Profil, zu dem Zeitpunkt noch öffentlich einsehbar, ein Foto von dem Flug veröffentlicht. Der Vorfall sorgte für reichlich Kritik an der Ministerin.

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Der "Tagesspiegel" hatte daraufhin gefragt, wer das Foto gemacht habe. Nachdem Lambrecht mit Verweis auf ihre Privatsphäre darauf nicht antworten wollte, klagte die Redaktion vor dem Verwaltungsgericht Köln und bekam Recht. Lambrecht legte Beschwerde ein und verlor Anfang dieser Woche auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.