Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.001,60
    +105,10 (+0,59%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.921,48
    +30,87 (+0,63%)
     
  • Dow Jones 30

    38.675,68
    +450,02 (+1,18%)
     
  • Gold

    2.310,10
    +0,50 (+0,02%)
     
  • EUR/USD

    1,0765
    +0,0038 (+0,36%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.970,33
    +532,11 (+0,91%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.316,91
    +39,94 (+3,13%)
     
  • Öl (Brent)

    77,99
    -0,96 (-1,22%)
     
  • MDAX

    26.300,82
    +48,41 (+0,18%)
     
  • TecDAX

    3.266,22
    +26,40 (+0,81%)
     
  • SDAX

    14.431,24
    +63,12 (+0,44%)
     
  • Nikkei 225

    38.236,07
    -37,98 (-0,10%)
     
  • FTSE 100

    8.213,49
    +41,34 (+0,51%)
     
  • CAC 40

    7.957,57
    +42,92 (+0,54%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.156,33
    +315,37 (+1,99%)
     

Bis zu neun Milliarden Euro schlummern auf herrenlosen Bankkonten

Das Geld verwaister Bankkonten fällt bisher nach 30 Jahren an die Banken. Ein Verein will, dass es künftig in einen Fonds fließt. Auch Politiker können dem Vorschlag etwas abgewinnen.

Das Netzwerk der Sozialunternehmer möchte, dass diese ungenutzten Gelder genutzt werden können. Foto: dpa
Das Netzwerk der Sozialunternehmer möchte, dass diese ungenutzten Gelder genutzt werden können. Foto: dpa

Die genaue Zahl liegt im Dunkeln: Darüber, wie viel Geld noch auf Konten liegt, deren Besitzer verzogen oder verstorben sind, gibt es nur Schätzungen. Zum Beispiel solche aus dem Jahr 2016, auf die der frühere NRW-Finanzminister und derzeitige Bewerber um den SPD-Vorsitz, Norbert-Walter Borjans, verweist. Er nannte damals eine Summe: zwei Milliarden Euro.

Allein die Sparkasse Dortmund hatte 2016 rund eine Viertelmillion solcher herrenlosen Konten, wie das Handelsblatt berichtete. Nun hat das Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland (Send) das Thema für sich entdeckt – und die Summe schätzen lassen. Danach könnten es hierzulande sogar bis zu neun Milliarden sein.

WERBUNG

Das Netzwerk würde das Geld gern für soziale Innovationen verwendet wissen. Der Grund: Der vor einem Jahr gegründete Verband will „dem Ökosystem für Sozialunternehmen in Deutschland einen Wachstumsschub verleihen“, heißt es in einer Stellungnahme. Das Problem: In Deutschland gibt es bislang keine gesetzlichen Regelungen zu den im Fachjargon als nachrichtenlos bezeichneten Konten. Bislang fallen die Gelder nach 30 Jahren den Banken zu.

Die Idee des Sozialunternehmerverbandes: zunächst ein zentrales Register für die herrenlosen Konten einrichten, damit Erben die Konten überhaupt finden können, von denen sie in der Regel gar nichts wissen. Darüber hinaus müssten dann Regelungen getroffen werden, dass das Geld nach einer bestimmten Zeit zum Beispiel einem Social Impact Fonds zufließen kann.

Anders als bisher soll das Geld bereits nach zehn Jahren in den Fonds fließen, erklärt der Verbandsvorsitzende Markus Sauerhammer. Deutschland sei das einzige der G7-Länder, das über keine gesetzliche Regelung für nachrichtenlose Konten verfüge. Und laut Daten des KPMG Dormant Asset Report gäbe es in 46 Prozent der OECD-Länder solche Regelungen. Deutschland habe da also Nachholbedarf.

Das sehen offenbar auch die Oppositionsparteien so. So haben die Grünen vor knapp zwei Wochen eine kleine Anfrage zu dem Thema gestellt. Sie wollten wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu dem Thema hat – und was dafür und dagegen spricht, einen solchen Fonds einzurichten.

Danyal Bayaz von der Fraktion der Grünen und Mitglied im Finanzausschuss gehört zu den Unterzeichnern der kleinen Anfrage: „Mit dem Vermögen der nachrichtenlosen Konten könnten wir einen Fonds aufbauen, um zielgerichtet in nachhaltige und soziale Innovationen zu investieren.“ Bayaz sieht darin eine Chance, konkrete Herausforderungen beim Klimaschutz, in der Bildung oder für die Integration angehen zu können, für die man bislang „nur schwer eine passende Finanzierung“ finde.

Das würde den Bundeshaushalt nicht belasten. Er fordert daher, dass die Bundesregierung – „so wie andere Länder auch – dieses Thema ernst nimmt und zügig klärt, welches datenschutzrechtlich konforme Verfahren sich eignet, um diesen buchstäblichen gesellschaftlichen Schatz zu heben“.

Florian Toncar, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, reiht sich ein in die Befürworterriege: „Herrenlose Gelder auf Bankkonten sind totes Kapital“, sagt der Politiker. Es sei absolut überzeugend, damit Zukunft zu finanzieren, zumal in Deutschland gerade bei der Finanzierung von Start-ups große Defizite bestünden. „So entstehen Win-win-Situationen – das ist genau das kreative neue Denken, das wir in der Politik endlich wieder benötigen.“

Auf Nachfrage des Handelsblatts teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass man das Thema nachrichtenlose Konten eng im Blick habe. Es gebe allerdings derzeit keine Planungen, eine gesetzliche Regelung einzuführen, heißt es. Hinzu kommen noch viele erbrechtliche Fragen und auch Datenschutzthemen, die vorher geklärt werden müssten, wenn man eine Verwendung der nachrichtenlosen Konten auf den Weg bringen wolle.

In einem ausführlichen Bericht des Verbands der Sozialunternehmer werden Regelungen anderer Wirtschaftsnationen vorgestellt. Dabei unterscheiden sich die Gesetze darin, welche herrenlosen Assets erfasst werden. Bankguthaben zählen immer dazu, in Frankreich, Korea oder den USA auch Versicherungen, Wertpapiere und Investmentanteile, in Australien zum Beispiel sogar auch Renten.

Die Autoren verweisen darauf, dass sie auch eine umfassendere Definition der Assets anstreben. Andreas Zubrod, früherer Finanzvorstand bei Union Investment und inzwischen Experte für Kapitalmarktrecht, ist Co-Autor des Berichts. Er hat sich mit dem möglichen Umfang der Gelder befasst. Lege man die Daten aus Großbritannien zugrunde, komme man auf mindestens etwas mehr als drei Milliarden Euro. Er hält die Hochrechnung von bis zu neun Milliarden Euro aber durchaus für plausibel.

Banken geben sich verschlossen

Angesichts des „strukturell dauerhaften Niedrigzinsumfeldes, des teilweise immensen Passivüberhangs insbesondere bei den Regionalbanken, der Margenerosion und des steigenden Kostendrucks“ sei die Zeit gekommen zu handeln. „Die Bundesregierung sollte das Vorhaben partnerschaftlich mit dem Finanzsektor umsetzen.“

Dem früheren Bankmanager ist es wichtig, dass es bei dem Projekt nicht um Bankenbashing gehe, sondern um „eine sachliche Debatte“. Darüber hinaus sei die „Behandlung der nachrichtenlosen Assets“ sehr kostenträchtig und erfordere großen manuellen und IT-technischen Aufwand.

Auf Nachfrage geben sich die Banken naturgemäß verschlossen. Man mache keine Angaben zu bestimmten Konten oder Kontenmodellen, heißt es etwa bei der Deutschen Bank. Darüber hinaus seien nachrichtenlose Konten oder Depots – insbesondere über längere Zeiträume gesehen – relativ selten. Die Deutsche Kreditwirtschaft erklärte dem Handelsblatt auf Anfrage, dass Werte der Kunden zunächst auf der Grundlage bestehender Verträge weiter verwahrt würden.

Konten, die 30 Jahre nicht bewegt wurden, würden ausgebucht. Dies sei eine Vorgabe der Finanzverwaltung und habe steuerrechtliche Gründe. Die Ansprüche der Kunden würden aber weiterhin gelten. „Eine Verfügung über solche Guthaben zugunsten Dritter wäre ein Eingriff in das Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Institut, unabhängig vom Zweck des Eingriffs“, heißt es bei der Deutschen Kreditwirtschaft.

Das Netzwerk der Sozialunternehmer aber möchte, dass diese ungenutzten Gelder genutzt werden können. Und es gibt Vorbilder dafür: So wird in Großbritannien seit 2008 ein Fonds freiwillig von Banken beschickt, wenn sich 15 Jahre niemand für ein Bankkonto interessiert hat. Auch dort gibt es ein zentrales Register. 40 Prozent dieses Geldes wird risikoarm investiert, falls es doch noch Erben geben sollte, die Ansprüche anmelden.

Die restlichen 60 Prozent fließen in einen Fonds, der nach einem geografischen Schlüssel für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Speziell in England fließt das Geld sogar in „Big Society Capital“, eine Art Fonds, mit dessen Geld Sozialunternehmen in England aufgebaut werden sollen.

Dem Verband der deutschen Sozialunternehmer schwebt ein ähnliches Modell vor: ein zentrales Melderegister, das Erben die Suche ermöglicht, eine Frist von zehn Jahren, nach denen das Geld quasi automatisch an den zu gründenden Social Impact Fonds fließt, ein Beirat, der darüber befindet, und die KfW, die sowohl das Melderegister als auch das Portfoliomanagement liefern soll.

Mehr: Social Entrepreneurship ist ein Schatz, der gehoben werden sollte – ein Gastbeitrag.