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Neuer Streit über Gesetz gegen Hass im Internet

Justizministerin Lambrecht will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verbessern und hat jetzt dazu einen Entwurf vorgelegt. Der stößt in der Opposition teils auf scharfe Kritik.

Über das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von strafbaren Inhalten wie Hasskriminalität im Internet ist ein neuer Streit entbrannt. Anlass sind Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die bestehenden Regelungen zu verschärfen.

Ihr Gesetzentwurf „zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ wurde jetzt fertiggestellt und ist seit Mittwochabend in der regierungsinternen Ressortabstimmung. Wenn möglich soll der Entwurf am 1. April vom Kabinett beschlossen werden. Doch es regt sich bereits Widerstand. Die FDP will das Gesetz im Bundestag stoppen, die Grünen befürchten Chaos wegen eines weiteren parallel laufenden Gesetzgebungsverfahrens, das ebenfalls Änderungen am NetzDG vorsieht.

Lambrecht will mit ihrem Entwurf, aus dem die „Süddeutsche Zeitung“ zitiert, Nutzern ermöglichen, in Zukunft leichter gegen Entscheidungen der Netzwerkanbieter vorzugehen – etwa gegen die Löschung eines eigenen Beitrags oder wenn sie mit der Nichtlöschung eines fremden Beitrags unzufrieden sind. Außerdem sollen Betroffene von strafbaren Beiträgen – also etwa von Beleidigungen oder Drohungen – ihre Auskunftsansprüche gegenüber den Netzwerken künftig besser durchsetzen können. Das Ministerium reagiert damit auf die Erfahrungen mit dem 2017 in Kraft getretenen NetzDG.

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Das Gesetz verpflichtet seitdem Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

Die Union zeigte sich weitgehend zufrieden mit den Plänen der Ministerin. Insgesamt bilde der vorliegende Entwurf die bisherigen Ergebnisse der Debatte zum NetzDG zwar noch lückenhaft ab. „Dennoch bietet der Gesetzentwurf gute Ansätze beim Kampf gegen Hass und Hetze im Netz“, sagte der für digitale Themen der Rechtspolitik zuständige Berichterstatter Carsten Müller (CDU). „Ob die Regelungsvorschläge praxistauglich sind, werden wir nun intensiv prüfen.“

Die FDP kritisierte den Vorstoß der Justizministerin scharf. Die Bundesregierung habe die Evaluierung des NetzDG und der Transparenzberichte der sozialen Netzwerke offensichtlich nicht abwarten wollen, „sondern prescht stattdessen mit einem Gesetzentwurf nach vorne, der erneut jeden Respekt vor digitalen Bürgerrechten vermissen lässt“, sagte der Vorsitzende des Digitalausschusses im Bundestag, Manuel Höferlin (FDP), dem Handelsblatt.

FDP will NetzDG aufheben

Die FDP hält das NetzDG generell für den falschen Ansatz im Kampf gegen Hasskriminalität. Die Bundestagsfraktion plädiert stattdessen für einen „Regulierungsmix“ aus verschiedenen Maßnahmen. Ihre Vorstellungen haben die Liberalen in einem Antrag skizziert, den sie an diesem Mittwoch in den Bundestag einbringen wollen. „Mit unserem Antrag legen wir Freie Demokraten eine rechtssichere und bürgerrechtsfreundliche Alternative zum Konzept der Bundesregierung vor“, sagte Höferlin. „Anders als die Große Koalition belassen wir das Gewaltmonopol beim Staat, schützen die Meinungsfreiheit und sorgen dafür, dass das Recht im Internet effektiv durchgesetzt werden kann.“

Das FDP-Modell besteht aus drei Säulen, wie aus dem Antrag hervorgeht, der dem Handelsblatt vorliegt. Die erste Säule gilt demnach einer „effektiven Verfolgung von Straftaten im Netz“, die zweite einer Aufhebung des NetzDG sowie die Aufnahme eines „meinungsfreiheitsschützenden Regulierungsansatzes“. Die dritte Säule betrifft Maßnahmen, die „die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, auch selbst gegen Beleidigungen, Drohungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz vorgehen zu können“.

Die Grünen bemängelten das gesetzgeberische Vorgehen des Bundesjustizministeriums, weil nun einerseits ein Entwurf für eine NetzDG-Neufassung kursiert und andererseits ein zweiter Gesetzentwurf „zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ im Umlauf ist, der ebenfalls Änderungen am NetzDG beinhaltet, etwa eine Meldepflicht für soziale Netzwerke.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast zeigte sich wenig überzeugt davon, dass nun mit zwei verschiedenen, parallel laufenden Gesetzesverfahren „Hand an das NetzDG gelegt“ werde. „Es besteht die Gefahr, dass das Chaos, das schon bei der Schaffung des NetzDG 2017 angerichtet wurde, nur noch schlimmer wird“, sagte Künast dem Handelsblatt. „Das Vorgehen der Justizministerin ist kurios.“

Zwar greife des Ministerium mit seinem Reformvorschlag zum NetzDG „zahlreiche“ Vorschläge der Grünen zur Nutzerfreundlichkeit auf. „Eine Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten findet immer noch nicht statt. Das ist ein Armutszeugnis.“ Zudem bleibe Ministerin Lambrecht die von ihr selbst geforderte Evaluierung des NetzDG immer noch schuldig.

Auch die Grünen-Netzpolitikerin Tabea Rößner betonte die Notwendigkeit einer Evaluation. „Praxiserfahrung ist nicht gleichbedeutend mit einer wissenschaftlichen Evaluation.“ Es sei schon bezeichnend, dass eine solche Untersuchung und Bewertung wohl erst nach der Überarbeitung des Gesetzes komme, sagte Rößner dem Handelsblatt.

Andererseits sei die Einsicht der Bundesregierung zu begrüßen, das NetzDG „gemäß unseren schon lange gestellten Forderungen“ zu ändern. Konkret nannte Rößner die einfacheren Meldewege, die Überarbeitung der Transparenzberichtspflichten für Online-Plattformen sowie das angekündigte Put-Back-Verfahren. Danach müssten Netzwerkbetreiber sicherstellen, dass unrechtmäßig gelöschte Inhalte wieder eingestellt werden können.

Ministerium will unparteiische Schlichtungsstellen

Das Justizministerium vertritt zwar die Auffassung, dass sich das NetzDG „grundsätzlich bewährt“ habe. Jedoch hätten die „bisherigen Praxiserfahrungen“ gezeigt, „dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten“. Bisher sind häufig schwer auffindbare, lange und komplizierte Klickwege nötig, um rechtswidrige Inhalte zu melden. Das will das Ministerium nicht mehr hinnehmen. Deshalb wird in dem Entwurf klargestellt, dass die Meldewege künftig leicht auffindbar und für jeden einfach zu bedienen sein müssen – und zwar direkt von dem Beitrag aus, der dem sozialen Netzwerk als rechtswidrig gemeldet werden soll.

Das Justizministerium will außerdem ein sogenanntes Gegenvorstellungsverfahren einführen. Das bedeutet: Wenn ein Beitrag eines Nutzers vom sozialen Netzwerk gelöscht wurde, kann der Nutzer künftig die Überprüfung dieser Entscheidung vom Netzwerkanbieter verlangen. Umgekehrt können auch alle, die einen Beitrag als rechtswidrig gemeldet haben, der jedoch nicht vom Anbieter gelöscht wurde, einfordern, dass diese Entscheidung überprüft wird.

Mit dem Gesetzentwurf sollen zudem unparteiische Schlichtungsstellen ermöglicht werden. Mithilfe derartiger privater Stellen könnten Konflikte zwischen Nutzern und sozialen Netzwerken auch außergerichtlich beigelegt werden. Nach Ansicht des Justizministeriums würden Streitigkeiten dadurch häufig schneller und für die Beteiligten kostengünstiger ausgeräumt werden.

Die FDP will dagegen die Strafverfolgung stärken. „Für eine effektive Rechtsdurchsetzung im Netz braucht es deutlich mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie ein bessere Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden“, sagte Höferlin. „Zudem plädieren wir für ein Online-Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, das durch einen wirksamen Auskunftsanspruch für die Betroffenen flankiert wird.“

Nach Vorstellung der FDP sollte das Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung wie im Urheberrecht gegen den Plattformbetreiber sowie den Internetzugangsanbieter „klare und eng umgrenzte Ansprüche“ haben. Auf Basis einer gerichtlichen Anordnung solle dann der Nutzer hinter einer bestimmten IP-Adresse identifiziert werden können, heißt es in dem Antrag. „Bleibt ein Nutzer anonym und reagiert nicht auf die Geltendmachung von Löschungs- und Unterlassungsansprüchen, sollte zudem die Möglichkeit geschaffen werden, die Sperrung seines Accounts verlangen zu können, um darüber die weitere künftige Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verhindern“.