Neue Regeln für Lebensmittelkontrollen kommen
Routinekontrollen werden seltener als zuvor stattfinden, um das Personal gezielter einsetzen zu können. Foodwatch fordert eine andere Lösung.
Für die Kontrolle von Lebensmittelbetrieben gelten künftig neue Vorgaben. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer Verordnung von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) zu, die seltener als bisher Routinekontrollen vorschreibt mit dem Ziel, mehr Kapazitäten für anlassbezogene Kontrollen bei Problembetrieben zu schaffen.
Das Ministerium betont, dass die Kontrolldichte damit insgesamt nicht abnehme und tägliche Besuche der Kontrolleure weiter möglich blieben. Verbraucherschützer dagegen argumentieren, mit weniger Regelkontrollen sei der nächste Lebensmittelskandal „programmiert“.
Zuständig für die Überwachung sind die Länder. Eine Verordnung des Bundes schreibt aber Mindest-Abstände für die Kontrollbesuche vor, die sich nach der Risikoklasse der Betriebe richten.
Durch die Verordnung wird die Mindesthäufigkeit der Regelkontrollen etwa für Betriebe der höchsten Risikoklasse von arbeitstäglich auf mindestens wöchentlich gesenkt, die der Risikoklasse 2 von wöchentlich auf mindestens monatlich und der Risikoklasse 3 von monatlich auf mindestens vierteljährlich.
In welche Risikokategorie ein Betrieb fällt, hängt von einer Punkteskala ab, die viele Kriterien berücksichtigt, etwa die Betriebsart, die Schulung der Mitarbeiter, Hygiene oder die Einhaltung von Kühlungsvorschriften.
Klöckners Ministerium hatte erklärt, die Länder hätten um die Überarbeitung gebeten, weil die bisherige Regelung „teilweise zu Häufigkeiten von Regelkontrollen führt, die dem Risiko nicht angemessen sind“.
Dadurch bleibe zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen in Problembetrieben. Kritiker etwa Foodwatch oder Verbraucherzentralen fordern, stattdessen für mehr Personal zu sorgen.
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