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Durch neue Grenzwerte droht ein Kohleausstieg durch die Hintertür

Das Bundesumweltministerium arbeitet an einer Verschärfung der Grenzwerte für Quecksilber-Emissionen von Kraftwerken. Die Branche ist in heller Aufregung.

Neue Quecksilbergrenzwerte könnten den Kohleausstieg beschleunigen. Foto: dpa
Neue Quecksilbergrenzwerte könnten den Kohleausstieg beschleunigen. Foto: dpa

Mit den Beschlüssen der von der Bundesregierung eingesetzten Kohlekommission schien der Pfad für den Ausstieg aus der Verstromung von Stein- und Braunkohle vorgezeichnet zu sein. Spätestens 2038, so hatte die Kommission empfohlen, soll das letzte Kohlekraftwerk vom Netz gegangen sein. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist derzeit damit befasst, die Empfehlungen der Kommission in Gesetzesform zu gießen.

Doch nun sehen die Kraftwerksbetreiber den Betrieb ihrer Anlagen durch strengere Umweltauflagen bedroht. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) arbeitet an der Umsetzung europäischer Vorschriften in nationales Recht. Konkret geht es um die Änderung der 13. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Dafür hat ihr Haus ein erstes Arbeitspapier vorgelegt. Nach Interpretation der Branche orientiert sich Schulze dabei an der unteren Grenze der von der EU vorgegebenen Emissionsbandbreiten für Quecksilber.

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In einem Brandbrief an die Ministerin, der dem Handelsblatt vorliegt, heißt es, es stehe derzeit „keine einsetzbare Technik großtechnisch zur Verfügung, mit der die geforderten Grenzwerte gesichert eingehalten werden können“. Bestehende Stein- und Braunkohlekraftwerke würden „vor große Umsetzungsprobleme gestellt“. Es herrsche die Gefahr von „abrupten Stilllegungen aufgrund von überzogenen neuen Anforderungen“.

Absender des Schreibens sind der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE).

Bestehende Anlagen müssen die neuen Anforderungen nach den europäischen Vorschriften ab August 2021 einhalten. Die Debatte über die künftigen Quecksilber-Grenzwerte schwelt seit Jahren. Die Branche fürchtet, dass das Umweltministerium die Umsetzung der europäischen Vorgaben gezielt nutzt, um Kohlekraftwerke vom Markt zu drängen. Das käme einem „beschleunigten Kohle-Ausstieg durch die Hintertür“ gleich, heißt es in der Branche.

Nach Überzeugung der Verfasser des Briefes verstößt die Vorgehensweise der Ministerin gegen die Empfehlungen der Kohlekommission. Die Kommission hatte in ihrem Abschlussbericht ausdrücklich festgehalten, dass die Bundesregierung sicherstellen müsse, das Ergebnis der Kommission nicht durch Änderungen des Umwelt- oder Planungsrechts zu gefährden oder zu unterlaufen.

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums wies die Kritik zurück. Die Umsetzung der EU-Vorschriften erfolge in Einklang mit den Empfehlungen der Kohlekommission. Die Umsetzung bedeute keine vorzeitigen Stilllegungen. "Sie könnte in Einzelfällen eine Ertüchtigung bedeuten, sofern dies verhältnismäßig ist. Anderenfalls erlaubt das EU-Recht, wie auch das nationale Recht, eine Ausnahme im Einzelfall bezüglich der Anwendung einer strengen Anforderung zu beantragen", sagte der Sprecher weiter.