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Muss ich auch beim Bahnstreik pünktlich zur Arbeit kommen? Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Von Mittwochabend bis Donnerstagabend Streik? Das stellt Arbeitnehmer vor Probleme. - Copyright: picture alliance/dpa | Marijan Murat
Von Mittwochabend bis Donnerstagabend Streik? Das stellt Arbeitnehmer vor Probleme. - Copyright: picture alliance/dpa | Marijan Murat

Die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) hat im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn (DB) mit ihrem bundesweiten Warnstreik begonnen. Dieser war von der Gewerkschaft erst am Dienstag überraschend angekündigt worden und soll von Mittwochabend um 22 Uhr bis Donnerstagabend um 18 Uhr anhalten. Trotz eines Notfahrplans der Bahn kommt es dadurch in ganz Deutschland zu massiven Einschränkungen im Nah- und Fernverkehr.

Als Reaktion auf den Streik sagte die DB die für diese Woche geplante zweite Tarifverhandlungsrunde ab. Die Gespräche sollten ursprünglich am Donnerstag und Freitag stattfinden. Martin Seiler, Personalvorstand der Deutschen Bahn, erklärte dazu: "Entweder man streikt, oder man verhandelt. Beides gleichzeitig geht nicht." Zudem kritisierte die Bahn den Streik als eine "Zumutung für die Bahnreisenden". Im Fernverkehr werden voraussichtlich weniger als 20 Prozent der regulären Fahrten stattfinden.

Rechte im Streik: Müssen Arbeitnehmer trotzdem zur Arbeit?

Das bedeutet auch: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden Probleme haben, pünktlich oder überhaupt in die Arbeit zu kommen. Um Missverständnisse und Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, verraten wir euch, welche Rechte Arbeitnehmer bei einem Streik haben.

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Solange nicht anderweitig im Arbeitsvertrag geregelt, ist der Arbeitnehmer selbst für den Anreiseweg verantwortlich. Streiktage sind zudem in der Regel angekündigt, weshalb Arbeitnehmer dazu verpflichtet sind, sich im Voraus um Alternativen zu kümmern, damit sie rechtzeitig auf der Arbeit erscheinen können. Kurz gesagt: Nein, auch bei einem Streik besteht die Pflicht zum Erscheinen auf der Arbeit.

Dabei muss es sich jedoch um eine zumutbare Alternative handeln, wie Rechtsanwalt Dominic Hauenstein dem "Merkur" erklärt. Was zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel handelt es sich bei einem Streik im Öffentlichen Personennahverkehr um andere Fahrtmittel wie Auto, Rad oder Taxi.

Kann ich bei einem Streik zu spät auf der Arbeit erscheinen?

Auch ein zu spät Kommen ist nicht durch einen Streik entschuldbar. Inwiefern das zum Problem werden kann, hängt von den Arbeitszeitmodellen oder der Kulanz des Arbeitgebers ab. Wichtig ist auch hier die Kommunikation mit dem oder der Vorgesetzten. Anwalt Hauenstein empfehlt jedoch generell, Verspätungen zu melden, um eine Abmahnung oder Kündigung zu vermeiden. Ihr habt zudem keinen Anspruch auf Home Office oder einen freien Tag, sollte euer Arbeitsweg von einem Streik betroffen sein – es sei denn, entsprechende Ausnahmen sind im Arbeitsvertrag geregelt.

kh