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Ministerium sieht keine Behördenfehler bei Air-Berlin-Pleite

Verschleppten die Behörden die Pleite von Air Berlin? In einem internen Bericht sieht das Ministerium keine Fehler bei Erteilung einer Betriebserlaubnis.

Es ist ein Vorwurf, der seit der Insolvenzanmeldung von Air Berlin am 15. August vergangenen Jahres im Raum steht. Haben Bundesregierung und Ministerien Einfluss auf den Verlauf der Insolvenz genommen, diese vielleicht sogar verschleppt?

Ein Kläger hatte im April dieses Jahres dem Bundesverkehrsministerium und dem untergeordneten Luftfahrtbundesamt LBA vorgeworfen, die Betriebserlaubnis nach der Insolvenzanmeldung unrechtmäßig erteilt zu haben. In einem Bericht des Bundesverkehrsministeriums, der dem Handelsblatt vorliegt und am Mittwoch im Verkehrssauschuss vorgelegt werden soll, wird das nun zurückgewiesen.

„Im Fall Air Berlin waren bedingt durch den Massekredit des Bundes in Höhe von 150 Millionen Euro zunächst noch Mittel zur weiteren Durchführung des Flugbetriebes vorhanden“, heißt es in dem zweiseitigen Schriftstück.

Auch auf den Vorwurf , das LBA habe angesichts der schon lange bekannten Geldknappheit Air Berlin viel früher die Betriebserlaubnis entziehen müssen, geht das Schreiben ein. Der Aufsichtszyklus bei Air Berlin sei aufgrund spezifischer Risiken schrittweise verkürzt worden, „seit März 2016 hatte Air Berlin dem Luftfahrt-Bundesamt wöchentlich über die finanzielle Entwickelung zu berichten“. Bis zur Insolvenzanmeldung habe das Unternehmen die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit regelmäßig nachweisen können.

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Laut EU-Vorgaben müssen die nationalen Aufsichtsbehörden regelmäßig die finanzielle Leistungsfähigkeit der nationalen Fluggesellschaften überprüfen. Im Kern geht es um den Nachweis, ob noch ausreichend Kapital für einen sicheren Flugbetrieb und die Wartung des Fluggeräts vorhanden ist.

Gibt es daran Zweifel, kann sofort die Betriebserlaubnis entzogen werden. Das geschah etwa im Jahr 2009, als das LBA die Lizenz der Blue Wings in Bochum einkassierte. Andererseits steckt das LBA in einer Zwickmühle. Ein „Zwangsgrounding“ einer Airline ist eine harte Maßnahme, die gut überlegt werden muss. Zudem ist die Behörde den Weisungen des Bundesverkehrsministeriums unterworfen. Kritiker des Vorgehens im Fall von Air Berlin dürften die Ausführungen in dem Schreiben des Verkehrsministeriums deshalb kaum besänftigen.

Air Berlin musste nach eigenen Angaben deshalb Insolvenz anmelden, weil der Großaktionär Etihad zugesagte Finanzmittel verweigerte. Die einst zweitgrößte deutsche Airline überlebte seit Jahren vor allem mit Hilfe ständig neuer Finanzspritzen der Airline aus Abu Dhabi.

Nur wenige Stunden nach der Insolvenzanmeldung verkündeten das Verkehrs- und das Wirtschaftsministerium, dass man dem Unternehmen mit einem Kredit dabei helfe, weiter in der Luft zu bleiben. Gleichzeitig seien Verhandlungen mit Lufthansa über eine Übernahme bereits weit fortgeschritten. Das alles hatte Spekulationen Nahrung gegeben, es handele sich um ein abgekartetes Spiel.

Bekanntermaßen verlief die Aufteilung von Air Berlin dann doch anders. Lufthansa bekam die Regionalfluggesellschaft LGW, dazu einige Jets. Easyjet schnappte sich große Teile des Flugbetriebs in Berlin. Und auch Ryanair kam indirekt zum Zuge. Der irische Billig-Anbieter ist dabei, die Mehrheit an Laudamotion zu übernehmen. Die gehört dem früheren Rennfahrer Niki Lauda, der Anfang des Jahres die einst von ihm gegründete Air Berlin-Tochter Niki beziehungsweise deren Vermögenswerte vom Insolvenzverwalter kaufte.