Ihr müsst in einem Mietwagen für etwas bezahlen, das ihr womöglich gar nicht nutzt
Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch Fahrer von Mietwagen den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen. Dagegen hatte insbesondere Autovermieter Sixt geklagt. Vor Gericht bekam das Unternehmen nicht Recht. Doch warum eigentlich?
Die Vermieter sind zu Abgabe gestaffelter Tarife verpflichtet. Für das erste Quartal im Jahr 2013, hatte der Rundfunk dem Autovermieter rund drei Millionen Euro für etwa 40.000 Fahrzeuge in Rechnung gestellt, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.
Nutzung des Radio ist unerheblich
Sixt argumentierte, dass der Kunde so zweimal die Rundfunkgebühren entrichten müsse: für den Haushalt und den Mietwagen. Die Mietwagenanbieter sind derzeit verpflichtet, für jeden Wagen 5,83 Euro zu zahlen. Der Medienrechtler Daniel Kendziur aus der Kanzlei Simmons & Simmons sagte der „FAZ“, dass er bezweifle, dass es Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei, die Verkehrsmeldungen über das öffentlich-rechtliche Radiosignal zu verbreiten. „Das hat mit einer staatsfernen Information der Öffentlichkeit nichts zu tun“, gerade weil das Verkehrssignal auch von privaten Stationen übertragen werde, sagte er im Gespräch mit der „FAZ“.