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Ihr müsst in einem Mietwagen für etwas bezahlen, das ihr womöglich gar nicht nutzt

Mietwagen Car rental
Mietwagen Car rental

Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch Fahrer von Mietwagen den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen. Dagegen hatte insbesondere Autovermieter Sixt geklagt. Vor Gericht bekam das Unternehmen nicht Recht. Doch warum eigentlich?

Die Vermieter sind zu Abgabe gestaffelter Tarife verpflichtet. Für das ers­te Quar­tal im Jahr 2013, hatte der Rundfunk dem Autovermieter rund drei Mil­lio­nen Eu­ro für et­wa 40.000 Fahr­zeu­ge in Rechnung gestellt, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

Nutzung des Radio ist unerheblich

Sixt argumentierte, dass der Kunde so zwei­mal die Rundfunkgebühren entrichten müsse: für den Haushalt und den Mietwagen. Die Miet­wa­gen­an­bie­ter sind derzeit verpflichtet, für je­den Wa­gen 5,83 Eu­ro zu zah­len. Der Me­di­en­recht­ler Da­ni­el Kend­zi­ur aus der Kanz­lei Sim­mons & Sim­mons sag­te der „FAZ“, dass er bezweifle, dass es Aufgabe des öf­fent­lich-recht­li­chen Rund­funks sei, die Ver­kehrs­mel­dun­gen über das öf­fent­lich-recht­li­che Ra­dio­si­gnal zu ver­brei­ten. „Das hat mit ei­ner staats­fer­nen In­for­ma­ti­on der Öf­fent­lich­keit nichts zu tun“, ge­ra­de weil das Ver­kehrs­si­gnal auch von pri­va­ten Sta­tio­nen über­tra­gen wer­de, sagte er im Gespräch mit der „FAZ“.

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