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Lotto-Betrug: Schreiben im Umlauf

Angebliche Post von der Anwaltskanzlei: Derzeit kursieren massenhaft Mahnbriefe, die Lottospieler unter Druck setzen sollen. Die Verbraucherzentrale erklärt, was dahinter steckt und wie man sich am besten verhalten sollte.

Betrug per Post - Lottospieler im Visier. (Symbolbild: Getty Images)
Betrug per Post - Lottospieler im Visier. (Symbolbild: Getty Images) (Achim Sass via Getty Images)

Betrug im großen Stil: Mehrere angebliche Anwaltskanzleien verschicken derzeit Mahnbriefe mit unberechtigten Forderungen. Die Betrüger haben Lotto-Spieler im Visier. Bei den Verbraucherzentralen sind bereits massenhaft Anfragen zu den Forderungsschreiben eingegangen.

Die mit "Vorgerichtliche Mahnung" betitelten Schreiben stammen von verschiedenen Kanzleien mit angeblichem Sitz in deutschen Großstädten. Die Absender behaupten, dass mit den Empfängern durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten ein Dienstleistungsvertrag mit "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" zustande gekommen sei und nun Forderungen zu begleichen seien.

Nicht einschüchtern lassen!

So kursieren etwa Schreiben von der erfundenen Kanzlei Schmidt und Kollegen aus München, die von den Empfängern 290 Euro per Lastschrift fordert. Auch die "EU-Collect AG" aus Hamburg verschickt betrügerische Post und fordert sogar 398,50 Euro.

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Bereits 2021 habe es ähnliche Fälle gegeben, so die Verbraucherzentrale. Damals hatte "PRO COLLECT AG" aus Köln einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro von den Empfängern gefordert.

Den Schreiben sind immer Kündigungsformulare mit SEPA-Lastschriftmandat beigefügt und die Absender drohen damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge und weitere Schreckensszenarien einzuleiten.

"Das sind leere Drohungen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich. Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält", erklärt die Verbraucherzentrale. Sie rät, sich keinesfalls einschüchtern zu lassen und die Forderungen nicht zu bezahlen.

Inkassoforderungen online kostenlos checken

Grundsätzlich seien Verträge für Lotterien zwar am Telefon abschließbar, die aber nur dann Gültigkeit hätten, wenn sie anschließend schriftlich bestätigt würden.

Wer Post mit zweifelhaften Forderungen erhält, sollte die grundsätzlich niemals ungeprüft bezahlen. Für alle, die überprüfen wollen, ob Inkassoforderungen zu Recht bestehen, stellt die Verbraucherzentrale hier einen kostenlosen Inkasso-Check zur Verfügung.

Im Video: Betrug auf Ebay Kleinanzeigen: Finger weg von diesen Stellenangeboten!