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Linke fordert Abschaffung der Umlagefähigkeit auf Mieter

Gestern Nachmittag sickerten die ersten harten Details zur Reform der Grundsteuer aus Berlin durch. Und am Mittwoch will Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Ländern zwei verschiedene Modelle zur Reform der Grundsteuer vorlegen: Zum einen ein rein an der Fläche orientiertes Pauschalmodell und zum anderen ein nach Grundstückswert, Alter des Gebäudes und Höhe der Miete angelegtes Wertmodell.

Skepsis kommt bereits aus der Wirtschaft. Zu bürokratisch sei die Reform, außerdem würde sie angespannte Wohnungsmärkte nicht entlasten.

Nun legt die Bundesfraktion der Linken mit einem eigenen Vorschlag zur Grundsteuerreform nach. Der stellvertretende Fraktionschef Fabio De Masi und sein Fachkollege Jörg Cezanne wollen die bisherige Praxis, die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen, abschaffen. Bislang können Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkostenrechnung von den Mietern zurückverlangen, wie es im Rahmen der Betriebskostenverordnung geregelt ist.

Sollte diese Praxis geändert werden, drohen Vermieter deutlich höhere Belastungen, während Mieter entlastet würden. Zumindest kurzfristig. Langfristig sind die Folgen weniger deutlich abzuschätzen. Ökonomen streiten seit längerem darüber, ob Vermieter die Grundsteuer langfristig nicht teilweise über höhere Mieten auf die Mieter überwälzen würden.

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Des Weiteren fordert die Linke eine „Befreiung von Wohnungsgenossenschaften und anderer gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen“ und eine Extra-Steuer (Grundsteuer C) für unbebaute und baureife Grundstücke von einem Prozent des Grundstückswerts. Allerdings sollen die Kommunen die Möglichkeit bekommen, durch einen „eigenständigen Hebesatz“ die Grundsteuer C auf null zu senken.

Ebenfalls macht sich die Linke für die prinzipielle Beibehaltung der Verkehrswerte von Grundstück und Gebäuden als Grundlage für die Grundsteuer stark. Dies komme von allen derzeit debattierten Modellen der ursprünglichen Wertbemessung der Grundsteuer von 1964 sehr nahe und habe am ehesten die Chance, „mit dem Grundgesetz vereinbar zu sein“, heißt es in dem Papier.

Die bisherige Grundsteuerregelung war im April dieses Jahres vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden, da es den aktuellen Wert der Immobilien nicht widerspiegele und somit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße.

Von Seiten der Ökonomen gab es im Vorfeld der Debatte um die Grundsteuerreform keine einheitliche Haltung. In der Gemeinschaftsdiagnose der führenden fünf deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute vom September dieses Jahres heißt es lediglich, dass Anreize zu bauen durch die neue Grundsteuer erhöht werden sollten. Ferner sei es wesentlich einfacher und zudem effizienter, „bei der Besteuerung aller Grundstücke generell auf die Bewertung des Gebäudes zu verzichten.“, wie es in der Gemeinschaftsdiagnose heißt.