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Kritik an der Ausweitung des Kinderkrankengeldes: Wer zahlt?

Eltern sollen nicht stärker als nötig durch geschlossene Schulen und Kitas belastet werden. Doch Kritik kommt von vielen Seiten: den Gewerkschaften, den Arbeitgebern – und den Krankenkassen.

Bund und Länder wollen berufstätigen Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, das Leben leichter machen. Doch der Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten, den Anspruch auf Kinderkrankengeld auszubauen, kommt nicht überall gut an.

Die Entscheidung, Arbeitnehmer bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, sei zwar grundsätzlich richtig, heißt es bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). „Was die Finanzierung angeht, bleibt die Politik aber noch einige Antworten schuldig.“

Vor dem Hintergrund der ohnehin sehr schwierigen Situation vieler Betriebe sei es unverständlich, warum dort neue Belastungen geplant würden, so die BDA. „Sinnvoller wäre es, auch hier das Infektionsschutzgesetz auszuweiten.“

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Der Bund will gesetzlich regeln, dass Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren in diesem Jahr pro Elternteil 20 statt zehn Tage lang Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen können, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage.

Ausdrücklich erwähnten Merkel und die Ministerpräsidenten in ihrem Beschluss vom Dienstagabend, dass Geld auch dann fließen soll, wenn das Kind nicht selbst krank ist, sondern die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

„Wichtige Regelung für Eltern angesichts von geschlossenen Schulen und Kitas“, schrieb Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf Twitter.

Das Kinderkrankengeld wird auf Antrag für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer gezahlt, wenn kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht. Diese ist zwar im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen, durch Tarif- oder Arbeitsverträge aber oftmals ausgeschlossen.

Gezahlt werden in der Regel 90 Prozent des während der Freistellung ausgefallenen Nettoverdienstes. Wenn der Arbeitnehmer in den vergangenen zwölf Monaten vor dem Antrag Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten hat, sind es sogar 100 Prozent, maximal aber 112,88 Euro pro Tag.

Zuständig ist die öffentliche Hand, nicht der Beitragszahler

Beim AOK-Bundesverband hieß es auf Nachfrage, man könne den Schritt der Bundesregierung zur Entlastung von Eltern nachvollziehen. „Neben der organisatorischen Umsetzung müssen in diesem Zusammenhang auch Fragen zur Finanzierung geklärt werden“, teilte der Verband mit.

Denn im Verständnis der gesetzlichen Krankenversicherung handele es sich um eine Maßnahme zum Schutz der gesamten Bevölkerung in der Corona-Pandemie. Und dafür sei die öffentliche Hand zuständig und nicht die Beitragszahler. Der BKK-Bundesverband will zunächst weitere Details zur Umsetzung der Beschlüsse abwarten.

Die Gewerkschaften, die sich sehr für eine Entlastung der Eltern eingesetzt hatten, lobten den Beschluss der Regierungschefs, halten ihn aber nicht für ausreichend. So gaben in der Beschäftigtenbefragung der IG Metall 71 Prozent der Befragten, die ihre Kinder im ersten Lockdown zu Hause betreut hatten, an, sie bräuchten bessere Lohnersatzleistungen.

Die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, forderte, die Lohnersatzleistung für Eltern im Infektionsschutzgesetz dauerhaft zu verbessern: „Wir brauchen höhere Entlastungsbeträge, und Homeoffice-Beschäftigte müssen Zugang erhalten.“ Außerdem müsse ein Freistellungsanspruch gesichert werden.

Nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es pro Elternteil bis zu zehn Wochen Entschädigung für Verdienstausfall, wenn Kitas oder Schulen geschlossen sind, für Alleinerziehende bis zu 20 Wochen. Gezahlt werden 67 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 2016 Euro im Monat. Sechs Wochen lang übernimmt der Arbeitgeber die Entschädigung, kann sie sich später aber erstatten lassen.

Baugewerkschaft fordert bezahlten Sonderurlaub

Gezahlt wird aber nur – wie auch beim Kinderkrankengeld –, wenn im Haushalt niemand sonst die Betreuung des Kindes übernehmen kann. Darauf zielt Benners Argument, dass auch Beschäftigte im Homeoffice Zugang zu den Leistungen erhalten sollten.

Der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger, forderte einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für berufstätige Eltern: „Bauarbeiter und Reinigungskräfte können weder Homeoffice machen noch sich zu Hause um die Kinder kümmern.“ Es könne nicht sein, dass Arbeitgeber von den Beschäftigten bereits im Januar verlangten, ihren Jahresurlaub für die Kinderbetreuung aufzubrauchen.

Auch Privatversicherte haben von der jetzt beschlossenen Ausweitung des Kinderkrankengelds nichts. Sie haben zwar einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um Kinder zu betreuen – aber nur unbezahlt.