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Kommentar: Urteil über Pop-up-Radwege ist Schlappe für die Senatorin

Berlin. Jetzt haben es die Kritiker der Pop-up-Radwege schwarz auf weiß: Die Einrichtung der provisorischen Radstreifen auf Berlins Straßen war in dieser Form nicht rechtens, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht und entsprach damit einem Eilantrag der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Acht beanstandete Strecken müssen wieder weg. Ob es dazu kommt, ist offen. Die Verkehrsverwaltung hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht angekündigt. Wenn doch, wären die Pop-up-Versuche mit mehreren hunderttausend Euro ein teures Unterfangen gewesen. Für Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und ihre Verwaltung ist die Entscheidung in jedem Fall ein schwerer Schlag.

Die Corona-Pandemie bot den Anlass, mit den Pop-up-Strecken die maue Radwege-Bilanz der Verkehrssenatorin in kurzer Zeit aufzupolieren. Das ging offenbar auf Kosten der Genauigkeit. Auch das Verwaltungsgericht hält Pop-up-Radwege grundsätzlich für zulässig. In den rechtlichen Feinheiten habe Günthers Verwaltung jedoch geschludert, monieren die Richter. Die einzelnen Begründungen für die Gefahrenlagen auf den Straßen waren ihnen nicht konkret genug. Damit hat sich die Verkehrsverwaltung selbst ein Ei ins Nest gelegt. Denn auch detaillierte Beschreibungen der Gefahrenlage sollten nicht schwerfallen. Das weiß jeder, der die unhaltbaren Zustände auf Berlins Straßen kennt. Sie hätten also auch schon zuvor im Haus vorliegen können.

Trotz des Richterrüffels: Die Idee der Pop-up-Wege bleibt richtig. Das erwartete Chaos auf Berlins Straßen ...

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