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Kein Bafög-Anspruch für Teilzeit-Studierende

Gütersloh (dpa/tmn) - Wer in Teilzeit studiert, hat keinen üblichen Studierendenstatus. Das bedeutet: Es besteht kein Anspruch auf Bafög-Förderung, trotzdem sind meist volle Semestergebühren zu entrichten. Darauf weist das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hin.

Je nach Hochschulort und Studium kann außerdem der Betrag der Krankenversicherung oder des Kindergelds abweichen. Abklären sollten Studierende außerdem Wohnberechtigung im Studentenwohnheim, Aufenthaltserlaubnis oder Studienkredit.

Vorteile des Teilzeitstudiums

Studierenden in Teilzeit wird eben jene offiziell bescheinigt, sodass es nicht nach Trödelei aussieht, wenn sie weit nach der Regelstudienzeit abschließen. Außerdem können sie zusammen mit der Hochschule einen Stundenplan nach den individuellen Möglichkeiten erstellen.

Interessierte sollten sich allerdings vorher schlaumachen, ob für sie die Teilzeitangebote gelten. Diese und viele weitere Fragen zum Teilzeitstudium beantwortet das CHE im PDF «CHE kurz + kompakt» zum Thema.