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Karlsruhe schmettert Revision von Immobilienmanager Esch im Sal.-Oppenheim-Prozess ab

Der Strafprozess um Sal. Oppenheim ist nun abgeschlossen: Immobilienunternehmer Esch muss fast eine halbe Million Euro zahlen.

Das letzte Kapitel des Strafprozesses um den Niedergang der einstmals größten europäischen Privatbank Sal. Oppenheim ist geschlossen: Der mit dem Bankhaus eng verbundene Immobilienunternehmer Josef Esch ist mit seiner Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln gescheitert.

Die Richter hatten ihn im Juli 2015 wegen „fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften“ – also einem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz – zu einer Geldstrafe von 495.000 Euro verurteilt. Der Bundesgerichtshof modifizierte zwar den Schuldspruch auf „vorsätzliches unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften“, bestätigte aber ansonsten die Entscheidung des Landgerichts.

Nach den Feststellungen des Landgerichts gewährte eine Esch-Gesellschaft zwischen 1999 und 2005 insgesamt 24 Darlehen teils in dreistelliger Millionenhöhe, die der Rettung des Arcandor-Konzerns dienen sollten. Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz erhöhte mit dem geliehenen Geld ihren Anteil an dem Unternehmen.

Eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften konnten aber weder Esch persönlich noch die Gesellschaft vorweisen. Esch vertrat den Standpunkt, dass man keine Lizenz braucht und wollte die Geldstrafe von 495.000 Euro nicht akzeptieren.

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Neben dem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz hatte die Staatsanwaltschaft Esch zunächst auch Beihilfe zur Untreue bei einem Frankfurter Immobiliengeschäft vorgeworfen. Zu einer Verurteilung kam es in diesem Fall allerdings nicht, vielmehr wurde das Strafverfahren im Frühjahr 2015 nach Paragraph 153a der Strafprozessordnung gegen Geldauflage eingestellt.

Damit hat das Gericht nicht abschließend entschieden, ob Esch schuldig war. Zwar wurde der Mann aus Troisdorf auch nicht freigesprochen, er kann sich aber weiter darauf berufen, unschuldig zu sein.

Anders erging es den vier ehemals persönlich haftenden Gesellschaftern der Bank: Am heftigsten erwischte es Friedrich Carl („Fiete“) Janssen, der für das Risikomanagement, Beteiligungen, Bankbetrieb sowie die Rechts- und Steuerabteilung zuständig war. Er wurde zu einer Haftstrafte in Höhe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt und musste als einziger ins Gefängnis.

Der Sprecher der Bank, Matthias Graf von Krockow, und der für das Investmentgeschäft zuständige Dieter Pfundt erhielten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, Christopher von Oppenheim von einem Jahr und elf Monaten. Damit blieb ihnen das Gefängnis erspart. Auch in diesen Fällen hatte der BGH die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung verworfen.