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Karlsruhe rügt mangelnde Bundestags-Information zu Griechenland-Krise

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hätte den Bundestag auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise 2015 vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern vorab über ihre Verhandlungslinie informieren müssen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der Grünen-Fraktion festgestellt, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. In Anbetracht der herausragenden Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit wäre "eine besonders intensive Beteiligung des Deutschen Bundestages geboten" gewesen. (Az. 2 BvE 4/15)

Artikel 23 im Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung unter anderem, Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten". In den entscheidenden Tagen im Juli 2015 wurde das nach den Feststellungen des Gerichts nicht eingehalten. Damals rangen in Brüssel erst die Finanzminister und dann die Staats- und Regierungschefs der Eurozone darum, ob das pleitebedrohte Griechenland den Währungsraum verlassen muss. Am Ende einigte man sich auf Bedingungen für ein drittes Hilfspaket.