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Kaffeekartell: Gericht verhängt Millionen-Geldbuße gegen Rossmann

DÜSSELDORF (dpa-AFX) -Wegen der Beteiligung an einem Kaffeekartell hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Drogeriemarktkette Rossmann zu einer Geldbuße von 20 Millionen Euro verurteilt. Die Dirk Rossmann GmbH habe sich nach Auffassung des 1. Kartellsenats einer vorsätzlichem Kartellordnungswidrigkeit schuldig gemacht, teilte ein Gerichtssprecherin am Montag mit. Das Urteil war bereits am Freitag verkündet worden, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der Hintergrund: Das Bundeskartellamt hatte 2015 wegen verbotener vertikaler Preisabsprachen beim Vertrieb von Röstkaffee eine Geldbuße in Höhe von 5,25 Millionen Euro gegen Rossmann verhängt. Zwischen 2004 und 2008 sollen sich ein Kaffeeröster und verschiedene Händler über den Verkaufspreis vor allem von Filterkaffee abgesprochen haben.

Das Unternehmen hatte jedoch gegen die Kartellamtsentscheidung geklagt. Im folgenden Verfahren erhöhte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Bußgeld 2018 auf 30 Millionen Euro, was zu einem jahrelangen juristischen Schlagabtausch führte. Der Fall beschäftige sogar gleich zwei Mal den Bundesgerichtshof.

In der aufgrund einer BGH-Entscheidung notwendig gewordenen neuen Hauptverhandlung vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht kam es nun zu einer Verständigung zwischen den Parteien, so dass sich dass Gericht im Wesentlichen auf die Strafzumessung beschränken konnte.

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Bei seiner Entscheidung für eine Geldbuße in Höhe von 20 Millionen Euro habe das Gericht neben der inzwischen mehr als zwölfjährigen Verfahrensdauer auch berücksichtigt, dass die Dirk Rossmann GmbH nicht die treibende Kraft hinter und im Kartell gewesen sei, sagte die Gerichtssprecherin. Im Vergleich mit anderen kartellbeteiligten Handelsunternehmen komme Rossmann auch nur eine weniger gewichtige Marktbedeutung im deutschen Kaffeeabsatz an die Endverbraucher zu. Das Bußgeld liege deshalb im unteren Bereich des in Betracht kommenden Rahmens.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, das Bundeskartellamt und Rossmann können gegen die Entscheidung noch Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.