Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    38.835,10
    +599,03 (+1,57%)
     
  • Dow Jones 30

    38.884,26
    +31,99 (+0,08%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.613,83
    -425,72 (-0,72%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.308,29
    -56,83 (-4,16%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.332,56
    -16,69 (-0,10%)
     
  • S&P 500

    5.187,70
    +6,96 (+0,13%)
     

Kabinett beschließt verbindlichere Regeln zum Umgang mit Altgeräten

BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch verbindliche Regeln zur Behandlung von Elektro-Altgeräten beschlossen. Die sogenannte Behandlungsverordnung soll die Anforderungen an das Entfernen von Schadstoffen aus älteren Geräten wie Mobiltelefonen oder Computern an den Stand der Technik anpassen. Darüber hinaus regelt sie erstmals das Recycling von Photovoltaik-Modulen.

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums ist die Behandlung von Altgeräten in den etwa 340 Recyclinganlagen in Deutschland derzeit nicht einheitlich. Das soll sich mit der neuen Verordnung ändern.

Um das Entfernen von Schadstoffen und das Recycling zu verbessern, schreibt die Verordnung den Entsorgungsunternehmen künftig deutlicher als bisher vor, welche schadstoffhaltigen Bauteile zu welchem Zeitpunkt des Behandlungsprozesses zu entfernen sind.

Elemente wie Batterien, Tonerkartuschen, bestimmte Scheiben von Flachbildschirmen sowie Kältemittel müssen demnach vor einer mechanischen Zerkleinerung ausgebaut werden. Die Verordnung schreibt außerdem vor, dass bestimmte schadstoffhaltige Stoffe Kunststoffe spätestens nach der mechanischen Zerkleinerung aussortiert werden müssen.

Die nun beschlossene Verordnung, der der Bundesrat noch zustimmen muss, ergänzt die bereits im Dezember 2020 beschlossene Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Diese verfolgt vor allem das Ziel, die Sammelmengen deutlich zu steigern und sieht unter anderem vor, dass Verbraucher künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei Lebensmitteleinzelhändlern ab einer Größe von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche abgeben können.