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Kündigungsfrist beachten: Gasversorger-Wechsel jetzt prüfen

Wer zum Beginn der kommenden Heizsaison einen anderen Gasanbieter haben möchte, sollte die Kündigungsfrist im Vertrag rechtzeitig prüfen.
Wer zum Beginn der kommenden Heizsaison einen anderen Gasanbieter haben möchte, sollte die Kündigungsfrist im Vertrag rechtzeitig prüfen.

Jetzt im Sommer ist die Heizung aus. Doch die nächste Heizsaison kommt bestimmt. Wer mit Gas heizt und den Anbieter vor dem Herbst wechseln möchte, sollte in seinen Vertrag schauen.

Mainz (dpa/tmn) - Bei manchen Gasversorgern sind die Kündigungsfristen lang: Bis zu drei Monate kann es nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dauern, bis Kunden aus einem Vertrag herauskommen. Die genaue Frist steht oft im Kleingedruckten des Vertrags. Wer in der kommenden Heizperiode von günstigeren Preisen profitieren möchte, sollte daher jetzt einen Wechsel prüfen.

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Der neue Erdgaslieferant übernimmt in der Regel auch die Kündigung des alten Vertrages: Wird ein neuer Anbieter beauftragt, kündigt er den bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Zeitpunkt ist an die Laufzeit des Vertrages gekoppelt. Bei einer Kündigung im Juli und einer Kündigungsfrist von drei Monaten wird der alte Vertrag somit frühestens Ende Oktober beendet - und die Versorgung durch den neuen Versorger startet Anfang November, wenn wieder geheizt wird.

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