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Jetzt handeln und Geld sparen: Was Sie noch bis zum 31.12. erledigen sollten

Der Jahreswechsel naht und damit ist es höchste Zeit für einen Finanz-Check! Denn wer bis zum 31.12. noch handelt, kann ordentlich sparen.

Zum Jahreswechsel die Finanzen überprüfen - das kann sich richtig lohnen. (Bild: Getty Images)
Zum Jahreswechsel die Finanzen überprüfen - das kann sich richtig lohnen. (Bild: Getty Images) (deepblue4you via Getty Images)

Die Kosten für Lebensmittel und Energie steigen – da kann jeder zusätzliches Geld gut gebrauchen. Um sich das zu sichern, sollten Sie bis zum Jahresende noch einmal Ihre Finanzen überprüfen. Das kann viele steuerliche Vorteile bringen und somit bares Geld in die Haushaltskasse spülen.

Kosten für Handwerker ausschöpfen

Neue Fenster einbauen, Malerarbeiten oder Fliesen verlegen: Pro Jahr können Sie 6000 Euro für Handwerkerleistungen geltend machen. 20 Prozent davon – also maximal 1200 Euro – zieht das Finanzamt von den zu zahlenden Steuern ab.

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Stehen ohnehin größere Ausgaben für Reparaturen oder Renovierungen an, sollten Sie die steuerlichen Vorteile für 2022 und 2023 voll ausschöpfen.

Das geht, indem Sie noch in diesem Jahr eine Anzahlung für im kommenden Jahr anstehende Arbeiten machen. Denn es zählt das Datum der Zahlung, nicht wann die Arbeiten ausgeführt werden. Wichtig: Die Zahlungen müssen auf Rechnung erfolgen und per Überweisung bezahlt werden.

Medizinische Versorgung

Zahnimplantate, eine neue Brille oder Hörgeräte – Dinge für die eigene Gesundheit können schnell ganz schön teuer werden. Auch hier gewährt das Finanzamt steuerliche Freibeträge, aber nur, wenn sie über dem sogenannten zumutbaren Eigenanteil liegen. Berechnet wird der individuell nach Einkünften, Familienstand und Kinderzahl.

Stehen Ausgaben für ihre Gesundheit an, prüfen sie, ob Sie über dem Eigenanteil liegen. Eventuell kann es sich lohnen, etwa eine Brille noch in diesem Jahr anzuschaffen. Einen kostenlosen Rechner mit der Sie Ihre zumutbare Belastung ermitteln können, finden Sie hier bei Stiftung Warentest.

Spenden steuerlich geltend machen

Wer an gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen und Vereine im Inland gespendet hat, kann diese Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Spenden können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamteinkommens als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bis 300 Euro reicht ein Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg als Nachweis. Für höhere Beträge brauchen Sie eine Spendenquittung.

Vor Jahresende heiraten

Das klingt vielleicht ein wenig verrückt, aber wer ohnehin vorhat, seinen Partner demnächst zu heiraten, kann Steuern sparen, wenn die Eheschließung noch in diesem Jahr über die Bühne geht. Denn Paare, die vor Jahresende heiraten, können für das ganze Jahr 2023 vom Ehegattensplitting profitieren. Das gilt auch dann, wenn die Trauung erst am 31.12.2022 stattfindet.

Lohnenswert ist der Splittingtarif für Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkommen. Es gilt: Je größer der Unterschied, desto höher ist der Steuervorteil. Haben beide Partner ein gleich hohes Einkommen, lohnt sich das Ehegattensplitting nicht.

Werbungskosten prüfen

Notebook, Bücher, Ausstattung für Arbeitszimmer, Fortbildungskosten – wenn es sich um Anschaffungen rund um den Job handelt, können Sie die Ausgaben dafür beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Bedingung: Der ohnehin gewährte Pauschbetrag von 1200 Euro muss überschritten werden. Wer eine größere Anschaffung machen will, sollte prüfen, ob er knapp unter oder schon über dieser Grenze liegt – dann kann sich ein Kauf oder eine Anmeldung für eine Fortbildung in 2022 noch lohnen.

Steuererklärung nachholen

Millionen Arbeitnehmer in Deutschland sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Der Arbeitgeber führt die Steuern an den Staat ab. Dennoch kann es sich lohnen, eine freiwillige Steuererklärung zu machen.

Wer beispielsweise Ausgaben für lange Arbeitswege, Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen geltend macht, darf sich oft über ansehnliche Rückzahlungen freuen. "Auch wenn Sie im Laufe des Jahres den Arbeitgeber gewechselt haben, nicht das ganze Jahr berufstätig waren oder besonders hohe Werbungskosten über dem Werbungskostenpauschalbetrag von 1000 Euro hatten (das ist z.B. schon der Fall, wenn Sie mehr als etwa 15 Kilometer von Ihrer Arbeitsstelle entfernt wohnen) könnte eine Erstattung entstehen. Hohe Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen, aber auch die neuen Aufwendungen für energetische Maßnahmen im selbstbewohnten Eigentum, führen ebenfalls häufig zu einer Steuererstattung", so die Verbraucherzentrale.

Freiwillig Veranlagte haben vier Jahre Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen. Bis zum Jahresende können Sie Ihre Steuererklärungen rückwirkend bis zum Jahr 2018 abgeben.

Steuerklassen überprüfen

Eheleute die zusammen veranlagt werden, sollten prüfen, ob sich der Wechsel in eine andere Steuerklasse lohnt. Ist beispielsweise abzusehen, dass ein Ehepartner künftig nicht mehr arbeitet oder das Paar ein Kind erwartet, kann ein Wechsel günstig sein. Bei drohender Arbeitslosigkeit etwa kann ein rechtzeitiger Wechsel in eine günstigere Steuerklasse mehr Arbeitslosengeld einbringen.

Mehr Netto in 2023

Haben Sie regelmäßige Ausgaben für etwa den Arbeitsweg, Unterhalt oder Kinderbetreuung? Dann können Sie sich diesen Betrag für 2023 als Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. So haben Sie monatlich mehr Nettogehalt auf dem Konto und müssen nicht auf die Rückzahlung nach der Steuererklärung warten.

Freistellungsaufträge checken

Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinne sind für jeden Sparer bis zu 801 Euro (Ehepaare 1602 Euro) steuerfrei. Der sogenannte Sparerpauschbetrag kann auf mehrere Konten verteilt werden. Voraussetzung sind entsprechende Freistellungsaufträge bei den jeweiligen Banken. Wird kein Freistellungsauftrag gestellt, darf der Kontoanbieter 25 Prozent als Abgeltungssteuer behalten. Zu viel gezahlte Steuern lassen sich aber immerhin über die Steuererklärung wieder zurückholen.

Übrigens: Der Sparerpauschbetrag soll in 2023 von 801 Euro auf 1000 Euro steigen, für Eheleute entsprechend auf 2000 Euro.

Riester-Zulage voll ausnutzen

Riester-Sparer erhalten nur dann die vollen Zulagen, wenn sie im laufenden Jahr die Mindestbeiträge zahlen. Die müssen in der Summe vier Prozent des Vorjahreseinkommens betragen. Gab es Änderungen beim Gehalt, aber die Zahlungen wurden nicht entsprechend angepasst, können Sie noch bis zum Jahresende nachzahlen, um die Zulage voll auszuschöpfen.

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