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16 Kreditinstitute führen Strafzinsen ein oder weiten diese aus

Vor allem reiche Neukunden sind von Negativzinsen betroffen. Mittlerweile verlangen 38 Institute Geld für Tageseinlagen – häufig aber erst ab 100.000 Euro.

Banken geben die Negativzinsen der EZB immer öfter an ihre Kunden weiter. Foto: dpa
Banken geben die Negativzinsen der EZB immer öfter an ihre Kunden weiter. Foto: dpa

Mindestens 16 Institute, vor allem Volksbanken und Sparkassen, haben nach Daten des Internetportals Verivox in den ersten Wochen 2020 Negativzinsen für Geldanlagen von Privatkunden eingeführt oder bestehende Strafzinsen erhöht. „Die Wucht der Negativzinswelle hat in diesem Jahr noch einmal deutlich zugenommen“, sagte Oliver Maier, Geschäftsführer von Verivox Finanzvergleich, der Nachrichtenagentur dpa. Maier wies darauf hin, dass die Einführung zunächst nur für Neukunden gelte. Wolle eine Bank von Bestandskunden Strafzinsen erheben, müsse sie dies mit den Betroffenen individuell vereinbaren.

Nach Verivox-Daten, für die im Internet veröffentlichte Preisaushänge von 800 Banken und Sparkassen ausgewertet wurden, verlangen aktuell 38 Institute Negativzinsen von Privatkunden – in der Regel für Guthaben auf dem Tagesgeldkonto. Hinzu kämen sieben Finanzhäuser, bei denen das Tagesgeldkonto Gebühren koste. Dadurch entstünden faktisch Negativzinsen, auch wenn sie nicht als solche ausgewiesen seien.

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Nach Recherchen des Vergleichsportals biallo.de verlangen sogar rund 90 Institute in Deutschland von ihren Privatkunden Strafzinsen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung von rund 1 300 Banken und Sparkassen durch biallo.de.

Häufig haben Banken das Verwahrentgelt gestaffelt. In der Regel wird das Entgelt erst ab einer Einlagensumme von 100.000 Euro erhoben. Aber es gibt Ausnahmen. Verivox zufolge verlangen derzeit fünf Institute selbst für Tagesgeldeinlagen unter 100 000 Euro Negativzinsen – zwei davon verzichteten komplett auf einen Freibetrag.

In der Politik haben die Negativzinsen bereits zu Debatten darüber geführt, wie Sparer entlastet werden können. So forderte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die Bundesregierung auf, „nicht tatenlos zuzusehen, wie das Sparen immer weiter erschwert wird“. Zunächst hatte der CSU-Politiker noch ein Verbot der Negativzinsen gefordert.

Jetzt spricht er sich hingegen für Entschädigungen aus. Fair wäre Söder zufolge, wenn man Negativzinsen steuerlich geltend machen könnte. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind derzeit keine gesetzlichen Regelungen geplant. Man beobachte aber weiterhin die Entwicklungen.

Nach Auffassung der Bundesregierung ist es für Banken zumindest mit hohen rechtlichen Risiken behaftet, innerhalb bestehender Verträge Aufwendungen für Negativzinsen einseitig auf ihre Kunden abzuwälzen. Dies gelte insbesondere für die Einführung sogenannter Negativzinsklauseln in bestehende Spar- oder vergleichbare Verträge. Banken versuchen, diese über Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu implementieren. Sollten sich Kreditinstitute nicht an die rechtlichen Grenzen halten, wäre dies vor Zivilgerichten angreifbar.

Zudem verweist das Bundesfinanzministerium auf die Finanzaufsicht Bafin. Die Bafin verfüge im Rahmen ihres Mandats zur Sicherung des kollektiven Verbraucherschutzes über ausreichende aufsichtsrechtliche Instrumente, mit denen eine etwaige systematische Missachtung dieser Rechtslage durch Banken unterbunden werden könnte. Zudem haben Gerichte in entsprechenden Fällen bislang zugunsten der Verbraucher entschieden. So hatte das Landgericht Tübingen bereits im Januar 2018 geurteilt, dass bei Altverträgen das Verwahrentgelt nicht nachträglich per Klausel im Preisaushang eingeführt werden dürfe. Banken sind auch deswegen dazu übergegangen, ein Verwahrentgelt bei Neuverträgen zu vereinbaren.

Innovationsfonds gefordert

Der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach geht davon aus, dass Bankkunden künftig noch häufiger mit Strafzinsen konfrontiert werden. „Die Spirale wird sich weiterdrehen“, sagte Michelbach der „Passauer Neuen Presse“ (Samstag). Dadurch leide das Vertrauen der Menschen in die Soziale Marktwirtschaft. „Die Leute sagen, es kann doch nicht sein, dass ich auf mein sauer verdientes Geld bei der Bank auch noch selbst Zinsen zahlen muss.“ Michelbach schlägt einen vom Staat aufgelegten Innovationsfonds mit einem Garantiezins von zwei Prozent als sichere Anlagealternative vor.

Viele Banken geben die Negativzinsen aus schierer Not an ihre Kunden weiter. Denn Geschäftsbanken müssen mittlerweile 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie überschüssige Mittel bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Auch wenn es neuerdings Freibeträge für bestimmte Summen gibt, bleibt dies für die Branche eine Milliardenbelastung. Die Kosten für die Bankenbranche wurden bislang auf jährlich 2,4 Milliarden Euro beziffert. Sie dürften durch die Freibeträge jetzt sinken.

Aber das reicht dem privaten Bankenverband nicht. Er trommelt für großzügigere Ausnahmen. So sollte wie beispielsweise in der Schweiz ein deutlich höherer Teil der Überschussliquidität von den Strafzinsen ausgenommen werden. Das käme letztlich auch den Sparern zugute.

Geht es nach dem Hamburger Bankprofessor Kai-Oliver Knops, hat die EZB ihr Mandat bei der 2014 erfolgten Einführung von Negativzinsen überreizt. Für diesen Erlass sei der EZB-Rat weder formell noch materiell befugt gewesen.