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Inkassogebühren sollen sinken - Einigung von Union und SPD

BERLIN (dpa-AFX) - Schuldner sollen nach dem Willen der Großen Koalition künftig niedrigere Inkassogebühren zahlen müssen. Auf entsprechende Änderungen im Inkassorecht verständigten sich SPD und Union am Freitag, wie die beiden Bundestagsfraktionen mitteilten. Demnach sollen gerade bei kleinen Geldbeträgen die Inkassokosten nicht die Forderungen übersteigen.

Bei Forderungen bis zu 1000 Euro würden die Geschäftsgebühr und die Einigungsgebühr gesenkt, sagte der SPD-Berichterstatter für das Thema, Karl-Heinz Brunner. "Darüber hinaus verankern wir weitere Hinweis- und Informationspflichten für Unternehmer", sagte Brunner. Dadurch solle Verbrauchern deutlich gemacht werden, dass sie bei Verzug von Rechnungen zu Inkassokosten verpflichtet werden könnten.

Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak sagte, dass Verbrauchern der Rücken gestärkt werde. Zugleich seien die Regelungen so ausgestaltet, dass die wirtschaftliche Basis für Inkassounternehmen erhalten bleibe. Luczak bemängelte allerdings, dass der Gesetzesentwurf das Thema Identitätsdiebstahl nur unzureichend löse. In einem solchen Fall bestellen Betrüger etwa Waren auf die Rechnungsadresse einer anderen Person, die anschließend Mahnungen erhält.

Verbraucherschützer kritisierten den Gesetzesentwurf als unzureichend. "Natürlich haben Gläubiger Anspruch auf berechtigte Forderungen. Die Inkassokosten werden allerdings auch nach dieser Einigung in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen", sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Über den Gesetzesentwurf dürfe sich lediglich die Inkassoindustrie freuen, deren Gewinne damit auch in der Pandemie garantiert würden.