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Hitze im Büro: Die wichtigsten Regeln

Casually dressed businessman in modern office with computer and fan cooling off
Die Temperaturen steigen, die Konzentration sinkt: Was Sie bei Hitze im Büro beachten müssen

Der Sommer ist da - und für viele wird der Büroaufenthalt wird zur schweißtreibenden Angelegenheit. Doch welche Vorgaben für Arbeitgeber und Angestellte gibt es eigentlich, wenn es richtig heiß in den Betriebsräumen wird?

Die Sonne scheint - doch viele Menschen müssen den Tag erstmal im Büro verbringen und hoffen, dass sie am Feierabend noch etwas Sonne abkriegen. Denn hitzefrei gibt es bekanntermaßen nur für Schüler - und nicht für Büroansgestellte.

In der Arbeitsstättenregelung ist jedoch festgelegt, dass der Arbeitgeber bei Büro-Temperaturen von mehr als 26 Grad zusätzliche Maßnahmen ergreifen sollte, wie etwa die Installation einer Klimaanlage oder das Schließen von Jalousien. Ventilatoren anschaffen oder zumindest die Bekleidungsregeln zu lockern oder vorübergehend Gleitzeit einzuführen sind ebenfalls Möglichkeiten, den Arbeitnehmern die Hitze erträglicher zu machen. Dazu ist der Chef jedoch nicht verpflichtet.

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Verpflichtend wird es für den Arbeitgeber erst bei Temperaturen von mehr als 30 Grad – dann muss er etwa Getränke zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass die Temperatur sinkt.

Und wenn die Temperatur gar die 35-Grad-Marke knackt? Ab dieser Temperatur darf im Büro nicht mehr gearbeitet werden. Es sei denn, der Arbeitgeber stellt einen Alternativ-Platz zur Verfügung, an dem es kühler ist- dazu zählt auch Homeoffice. Hohe Temperaturen bedeuten also nicht, dass Arbeitnehmer einfach nach Hause gehen dürfen. Beschäftigte dürfen nur so lange ihre Arbeitsleistung verweigern, wie die Temperaturen unzumutbar hoch sind. Kühlt das Büro ab, müssen sie wieder zurück an die Arbeit. Beschäftigte sollten also immer sehr genau prüfen, ob sie in der konkreten Situation tatsächlich die Arbeit einstellen dürfen. Denn: Eine vorschnelle oder zu lange Arbeitsverweigerung kann schlimmstenfalls zur Kündigung führen.

Ergreift der Arbeitgeber bei Temperaturen ab 35 Grad keine Schutzmaßnahmen, und zwingt die Angestellten gar, im überhitzten Büro zu arbeiten, droht ihm eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.

Und was gilt für Menschen die nicht in Büroräumen, sondern draußen ihre Arbeit verrichten?

Für Arbeitnehmer, die draußen arbeiten, sollte der Arbeitgeber ebenfalls genügend Schutz vor der Sonne gewährleisten, etwa durch Sonnensegel oder Sonnenhüte. Ebenfalls wichtig ist die Versorgung mit Sonnencreme und genügend Wasser. Um die Augen zu schützen, sollten die Beschäftigten draußen unbedingt Sonnenbrillen tragen. Falls die Ozonwerte überschritten werden oder Sommersmog gemeldet wird, müssen Firmen den Empfehlungen der Behörden folgen.

Arbeitnehmer können mit ein paar Tricks dafür sorgen, dass ihnen die Hitze nicht ganz so sehr zu Kopf steigt. Ein paar banale aber effiziente Tipps sind: Viel trinken, kein zu schweres Essen zu sich nehmen, luftige Kleidung und die Arbeitszeit wennmöglich vorverlegen - also früher beginnen und früher aufhören, um der stickigen Nachmittagshitze zu entkommen...