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Heil: Dauer und Häufigkeit sachgrundlosen Befristungen beschränken

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Dauer und Häufigkeit sachgrundloser Befristungen von Arbeitsverträgen begrenzen. "Es gibt zu viele willkürlich befristete Arbeitsverträge, die vor allem für junge Menschen große Unsicherheiten in der Lebensplanung bedeuten", sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag). Für Beschäftigte, vor allem Berufseinsteiger, bedeuteten sachgrundlose Befristungen Unsicherheit und oft weniger Einkommen. Viele Befristungen seien häufig nicht betrieblich notwendig, sondern nur Mittel zur Umgehung des Kündigungsschutzes, sagte Heil: "Im Koalitionsvertrag ist deshalb vereinbart, Befristungen deutlich zurückzudrängen. Das setze ich jetzt mit dem Gesetzentwurf um."

Nach Angaben von Heil sollen sachgrundlose Befristungen durch eine kürzere Dauer und eine klare Obergrenze pro Unternehmen wieder zu der Ausnahme werden, als die sie ursprünglich gedacht gewesen sein. Befristungen mit Sachgrund - zum Beispiel Elternzeitvertretungen oder Auftragsspitzen - sollten nicht mehr endlos gelten. Die vorgeschlagenen Regelungen würden sowohl für den öffentlichen Dienst, als auch für die Privatwirtschaft gelten, so der Arbeitsminister.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt begrüßte die Pläne. "Die Pandemie hat strukturelle Probleme auf dem Arbeitsmarkt einmal mehr sichtbar gemacht. Neben den kaum abgesicherten Minijobs und Leiharbeitsverhältnissen sind auch Befristungen alles andere als krisenfest", sagte der IG-BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. Von rund 1,7 Millionen Neueinstellungen, die es bundesweit im zweiten Quartal 2020 gegeben habe, seien 700 000 befristet gewesen, hieß es unter Verweis auf Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Der Maschinenbauerverband VDMA warnte vor einer Umsetzung der Pläne. "Denn das Risiko steigender Arbeitslosigkeit lässt sich nur durch Wachstum und eine umfassende Liberalisierung des Arbeitsmarktes abwenden." Dazu sollte die Höchstdauer für die sachgrundlose Befristung von zwei auf drei Jahre ausgeweitet und das Vorbeschäftigungsverbot bei Befristungen aufgehoben werden - zumindest so lange, bis die Pandemie-Folgen überwunden sind.