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Handel, Logistik, Autobranche: Das bedeutet der Brexit-Deal für Unternehmen

Für Unternehmen wird sich ab Januar mit dem Brexit-Abkommen vieles ändern. Ein Überblick über die wichtigsten Branchen und Industrien.

Knapp 1300 Seiten inklusive Anhängen hat das Freihandelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU. Es sei „ein Festschmaus, und voller Fisch“, witzelte der britische Premier Boris Johnson in einem Video am Heiligabend.

Doch was steht drin? In sieben Tagen gelten die neuen Brexit-Regeln schon, und Unternehmen sind begierig zu erfahren, worauf sie sich einstellen müssen. „Die Firmen werden die Details studieren, sobald sie können“, erklärte der britische Industrieverband CBI.

Der vollständige Vertragstext wurde am Samstagmorgen veröffentlicht. Die britische Regierung hatte zuvor bereits eine 34-seitige Zusammenfassung ins Internet gestellt. Hier sind einige zentrale Punkte:

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Güterhandel: Der Handel über den Ärmelkanal bleibt zollfrei. Da Großbritannien aber aus Binnenmarkt und Zollunion aussteigt, sind ab Januar Zollformulare und andere Papiere nötig. Das britische Finanzamt HMRC schätzt deren Zahl auf 270 Millionen im Jahr.

Logistik: Britische und europäische Spediteure können weiter unbeschränkt den Ärmelkanal überqueren. Britische Firmen dürfen aber künftig nur noch eine Ladung in der EU abladen und eine neue aufnehmen. Bisher waren bis zu drei Stopps erlaubt. Aufgrund der Grenzkontrollen auf EU-Seite werden ab 4. Januar lange Staus erwartet. Die IT-Systeme zur Grenzabfertigung sind noch nicht getestet, und es wird befürchtet, dass viele Lastwagenfahrer nicht die richtigen Papiere bei sich haben werden. Die britische Regierung will ihre Grenzkontrollen erst schrittweise bis Juli einführen.

Luftfahrt: Britische Airlines können wie gewohnt die EU anfliegen, umgekehrt gilt das Gleiche für europäische Fluggesellschaften. Auch die „operative Flexibilität“ sei sichergestellt, teilte die britische Regierung mit. So dürften britische Airlines auch künftig Maschinen und Personal von anderen Anbietern leasen und auf den Routen nach Europa einsetzen. Allerdings dürfen britische Anbieter nicht mehr innerhalb der EU von einem Flughafen zum anderen fliegen. Dies müssen künftig EU-Töchter übernehmen. Easyjet etwa hat bereits eine österreichische Tochter gegründet.

Autos: Importe bleiben zollfrei, was die Lieferketten und den Absatz der Autohersteller schützt. Für die Zukunft der britischen Autobranche sind vor allem die Ursprungsregeln wichtig. Nur Fertigprodukte, die zu mindestens 60 Prozent aus britischen und europäischen Teilen bestehen, sind zollfrei. Großbritannien hatte auch japanische Teile miteinbeziehen wollen, weil Nissan der größte Hersteller im Land ist und die Vorprodukte für E-Autos großenteils aus Japan stammen. Dies lehnte die EU ab, allerdings sollen für in Großbritannien gefertigte E-Autos künftig vergünstigte Zölle gelten.

Pharma/Chemie: Die hochregulierten Branchen müssen sich künftig mit zwei Regelwerken herumschlagen. Das Handelsabkommen sieht nur einzelne Erleichterungen vor. So müssen Pharmahersteller ihre Produktionsstätten nicht von britischen und europäischen Aufsehern doppelt zertifizieren lassen. Im Chemie-Kapitel gibt es ein Bekenntnis zu internationalen Produktregeln und Kooperation.

Fachkräfte: Die Abschlüsse von Ärzten, Architekten, Anwälten, Ingenieuren und anderen Berufen werden nicht mehr automatisch anerkannt. Sie müssen sich um die nationale Anerkennung in dem Land bemühen, wo sie arbeiten wollen. Immerhin dürfen sie bis zu 90 Tage auf der anderen Seite des Ärmelkanals ohne Visum wohnen und arbeiten.

Finanzbranche: Die britischen Finanzdienstleister verlieren ab Januar ihre Passporting-Rechte in der EU. Das Handelsabkommen bietet keinen Ersatz. Die Londoner Firmen müssen ihre europäischen Kunden daher künftig mit Töchtern in der EU bedienen. Die Branche wartet darauf, dass die EU-Kommission das britische Regelwerk als gleichwertig anerkennt. Dann könnten sie bestimmte Dienstleistungen, wie etwa den Aktien- und Derivatehandel, wieder aus London anbieten. Die Entscheidungen der EU-Kommission werden jedoch nicht mehr in diesem Jahr erwartet.

Datenaustausch: Hier gilt vorerst eine Übergangslösung. Es gibt zunächst keine Bedingungen für den Standort der Datenspeicherung und -verarbeitung, um den Datenaustausch sicherzustellen. Auch elektronische Unterschriften werden anerkannt. Langfristig muss die EU-Kommission eine Äquivalenzentscheidung fällen, das heißt, die britischen Datenschutzregeln als gleichwertig anerkennen.

Level Playing Field: Britische und europäische Unternehmen können künftig vor den Gerichten der jeweils anderen Seite klagen, wenn sie unzulässige Staatshilfen vermuten. Die Regierungen auf beiden Seiten können auch einseitig Sanktionen, etwa Strafzölle, verhängen. London hat erreicht, dass diese Frage nicht vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird. Die EU hat einen Sanktionsmechanismus durchgesetzt. Ähnliches gilt für die Mindeststandards im Arbeits- und Umweltrecht. Vermutet eine Seite einen Verstoß gegen den fairen Wettbewerb, kann sie Sanktionen verhängen, die wiederum vor einem Schiedsgericht angefochten werden können.

Fischerei: Aus wirtschaftlicher Sicht war es das unwichtigste Thema, doch es hat die Unterhändler überdurchschnittlich viel Zeit gekostet. Der Durchbruch kam am Tag vor Heiligabend, als Johnson einknickte und sich auf das letzte Angebot der EU einließ. Europäische Fischer verzichten demnach auf 25 Prozent ihres Fangs. Die Quoten werden schrittweise über fünfeinhalb Jahre abgesenkt. Danach soll neu verhandelt werden. Die britischen Fischer können dann insgesamt Fisch im Wert von 160 Millionen Euro im Jahr mehr fangen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kündigte bereits Finanzhilfen für die deutschen Nordsee-Fischer an.

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